40 Behandlungen onlineRezept für 2,98 €In Deutschland approbierte ÄrzteVideosprechstunde für 39 €Diskreter Versand, neutrale VerpackungKeine Mitgliedschaft, kein Abo
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Zwei Wege zum Rezept
Online-Rezept oder Hausarzt? Zwei Wege im sachlichen Vergleich
Die ehrliche Antwort lautet: es kommt darauf an, und zwar auf etwas Bestimmtes. Telemedizin trägt dort, wo die Diagnose feststeht und es um die Fortführung einer Therapie geht. Sie trägt nicht, wo jemand hinsehen, abhören oder Blut abnehmen muss. Diese Seite stellt beide Wege nebeneinander, mit Rechtsgrundlage und ohne die Grenzen wegzulassen. Geprüft im August 2026.
Online-Rezept (Telemedizin)oder
Hausarztpraxis
Stand: 2026-08-23
2 Wege verglichen
Quellen: Gesetzestexte und eigene Daten
Auf einen Blick
Kriterium
Online-Rezept (Telemedizin)
Hausarztpraxis
Zugang
Fragebogen oder Videosprechstunde, ohne Termin
Termin in der Praxis, teils offene Sprechstunde
Körperliche Untersuchung
Keine körperliche Untersuchung möglich
Vollständige körperliche Untersuchung möglich
Art des Rezepts
Privatrezept, qualifiziert elektronisch signiert
E-Rezept über die Versichertenkarte, bei Privatpatienten Privatrezept
Kosten
Ab 2,98 Euro für die Ausstellung, 39 Euro für die Videosprechstunde
Für gesetzlich Versicherte keine Kosten für die Beratung
Krankenkasse
Selbstzahler, keine Erstattung durch die gesetzliche Kasse
Kassenleistung, Arzneimittel bis auf die Zuzahlung erstattet
Krankschreibung
Nicht im Angebot
Ja
Notfall
Nicht geeignet
Ja, mit Weiterleitung an Notaufnahme oder Rettungsdienst
Unabhängig von Öffnungszeiten und Terminvergabe, der Fragebogen lässt sich abends ausfüllen
Berufsrechtlich zulässig: § 7 Abs. 4 MBO-Ä erlaubt die ausschließliche Fernbehandlung im Einzelfall
Sinnvoll bei Folgeverordnungen einer bereits eingestellten Therapie
Trägt auch die Gebiete, die die gesetzliche Kasse ausschließt
Bei uns qualifiziert elektronisch signiert mit dem elektronischen Arztausweis, bundesweit einlösbar
Beratung auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Französisch
Limitationen
Keine körperliche Untersuchung: kein Abhören, kein Abtasten, keine Blutabnahme
Nicht für Notfälle und nicht für unklare oder neu aufgetretene Beschwerden geeignet
Immer ein Privatrezept, die gesetzliche Kasse erstattet weder Beratung noch Arzneimittel
Keine Krankschreibung, bei uns auch nicht per Videosprechstunde
Der Arzt sieht nur, was im Fragebogen steht, unvollständige Angaben führen zu Rückfragen oder Ablehnung
Keine durchgehende Betreuung und keine gewachsene Krankengeschichte
Beste Wahl für
Klar umrissene Anliegen und Folgeverordnungen, bei denen die Diagnose bereits feststeht.
2
Hausarztpraxis
Stärken
Körperliche Untersuchung, Abhören, Abtasten, Blutabnahme und Abstriche vor Ort
Kassenleistung: die Beratung wird über die Versichertenkarte abgerechnet
E-Rezept, seit dem 1. Januar 2024 der verbindliche Weg für Arzneimittel zulasten der GKV
Krankschreibung möglich
Kennt die Krankengeschichte und kann sie über Jahre fortschreiben
Kann in die fachärztliche Versorgung überweisen und Befunde einordnen
Limitationen
An Sprechzeiten und Terminvergabe gebunden, im ländlichen Raum teils an lange Wege
Die sechs von § 34 Abs. 1 SGB V ausgeschlossenen Gebiete zahlt die Kasse auch hier nicht
Für ein reines Folgerezept ist ein Praxisbesuch oft mehr Aufwand als nötig
Sprachbarrieren, wenn die Praxis nur auf Deutsch berät
Beste Wahl für
Neue, unklare oder sich verschlechternde Beschwerden und alles, wofür jemand hinsehen muss.
Welcher Weg passt zu welchem Anliegen?
Sieben typische Fälle, darunter zwei, für die keiner der beiden Wege richtig ist.
Ich brauche ein Folgerezept für eine Therapie, die schon läuft
Online-Rezept — dafür ist die Fernbehandlung gedacht
Ich habe neue oder unklare Beschwerden
Hausarztpraxis — ohne Untersuchung lässt sich das nicht verantworten
Ich brauche eine Krankschreibung
Hausarztpraxis — wir stellen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus
Meine Behandlung ist von der Kasse ausgeschlossen
Beide Wege führen zum Privatrezept, der Online-Weg ist der schnellere
Ich brauche die Beratung auf Türkisch, Englisch oder Französisch
Online-Rezept — die Plattform führt vier Sprachen
Es ist ein Notfall
Weder noch — 112, oder der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117
Ich möchte eine ärztliche Einschätzung im Gespräch
Videosprechstunde für 39 Euro, oder ein Termin in der Praxis
Häufige Fragen
Ist ein Online-Rezept in Deutschland rechtsgültig?
Ja. Ein Rezept ist eine ärztliche Verordnung und daran gebunden, dass eine approbierte Ärztin oder ein approbierter Arzt es ausstellt, nicht daran, wo das geschieht. Unsere Rezepte tragen eine qualifizierte elektronische Signatur, die mit dem elektronischen Heilberufsausweis erzeugt wird. Sie sind bundesweit in Apotheken einlösbar.
Darf ein Arzt überhaupt behandeln, ohne den Patienten gesehen zu haben?
§ 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte im persönlichen Kontakt beraten und behandeln. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn sie ärztlich vertretbar ist und die erforderliche Sorgfalt gewahrt bleibt, insbesondere bei Befunderhebung, Beratung, Behandlung und Dokumentation. Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 in Erfurt hat diese Öffnung beschlossen. Ärztlich vertretbar ist die Fernbehandlung nicht in jedem Fall, und genau darum wird auch abgelehnt.
Wann sollte ich trotzdem in die Praxis gehen?
Immer bei neuen, unklaren oder sich verschlechternden Beschwerden, bei Schmerzen ohne erkennbare Ursache, bei Fieber, das nicht zurückgeht, und bei allem, wofür jemand hinsehen, abhören oder Blut abnehmen muss. Auch wenn eine Therapie nicht anschlägt, gehört das in die Praxis. Telemedizin ersetzt keine Untersuchung, sie ergänzt sie.
Was ist der Unterschied zwischen E-Rezept und Privatrezept?
Das E-Rezept ist seit dem 1. Januar 2024 der verbindliche Weg für Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird über die Versichertenkarte, die App oder einen Ausdruck eingelöst, und die Apotheke rechnet mit der Kasse ab. Ein Privatrezept ist eine Verordnung ohne Kassenabrechnung, man zahlt den Apothekenpreis selbst. Beides sind gültige ärztliche Verordnungen, sie unterscheiden sich in der Abrechnung, nicht im Rang.
Bekomme ich über einen Online-Arzt eine Krankschreibung?
Bei uns nicht. Wir stellen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus, weder über den Fragebogen noch über die Videosprechstunde. Dafür ist die Hausarztpraxis der richtige Weg.
Kann ich mit einem Online-Rezept in jede Apotheke gehen?
Ein qualifiziert signiertes Privatrezept ist bundesweit gültig. In der Praxis läuft die Belieferung bei uns über zugelassene deutsche Versandapotheken, weil das den Weg vom Rezept zum Medikament in einem Schritt abbildet.
Ersetzt ein Online-Rezept den Hausarzt?
Nein, und es soll es auch nicht. Eine Hausarztpraxis kennt die Krankengeschichte, kann untersuchen, überweisen und über Jahre begleiten. Telemedizin ist sinnvoll für klar umrissene Anliegen und für Folgeverordnungen einer Therapie, die bereits eingestellt ist. Wer keine feste Hausärztin oder keinen festen Hausarzt hat, sollte das unabhängig davon nachholen.
Was passiert, wenn der Arzt mein Anliegen ablehnt?
Dann wird kein Rezept ausgestellt. Das ist der eigentliche Zweck des Fragebogens: Gegenanzeigen, Wechselwirkungen und Altersgrenzen werden vorher geprüft, und ein Teil der Anfragen wird deshalb abgelehnt oder dem Arzt zur Einzelfallprüfung vorgelegt. Eine abgelehnte Anfrage bedeutet nicht, dass die Behandlung unmöglich ist, sondern dass sie nicht ohne persönlichen Kontakt zu verantworten ist.
Pflichthinweis: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Über 40 Indikationen, Prüfung durch approbierte Ärztinnen und Ärzte, qualifiziert elektronisch signiert. Bei neuen oder unklaren Beschwerden gehen Sie bitte in die Praxis.