Kassenrezept (gesetzlich versichert)
Stärken
- Die ärztliche Leistung wird über die Versichertenkarte abgerechnet und kostet nichts extra
- Die Krankenkasse trägt den Arzneimittelpreis bis auf die Zuzahlung
- Zuzahlung ist gedeckelt: höchstens 10 Euro je Mittel und nie mehr als das Mittel kostet
- Unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung ganz (§ 31 Abs. 3 SGB V)
- Ab der Belastungsgrenze im Jahr ist man für den Rest des Jahres befreit
Limitationen
- Sechs Anwendungsgebiete sind gesetzlich ausgeschlossen, darunter Gewichtsregulierung und erektile Dysfunktion
- Rezeptfreie Arzneimittel zahlt die Kasse ab 12 Jahren grundsätzlich nicht
- Setzt einen Praxistermin voraus, mit den Öffnungszeiten und Wartezeiten der Praxis
- Bei Cannabis ist in der Regel eine Genehmigung der Kasse vor Therapiebeginn nötig
Alle Behandlungen, die im Leistungskatalog stehen. Das ist der günstigste Weg, wo er offensteht.
