Das E-Rezept ist die digitale Verordnung über die Telematikinfrastruktur. Es hat das frühere rosafarbene Papierrezept für Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung fast vollständig abgelöst. Diese Seite erklärt den allgemeinen Ablauf — und trennt ihn sichtbar vom Rezeptweg bei deinrezept, der ein anderer ist.
Wie funktioniert ein E-Rezept?
Seit dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärztinnen und Vertragsärzte grundsätzlich verpflichtet, verschreibungspflichtige Arzneimittel über das E-Rezept zu verordnen. Zum Ausstellen braucht die Praxis einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), mit dem eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erstellt wird — rechtlich der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Das ausgefüllte Rezept wird über die Telematikinfrastruktur an einen gesicherten E-Rezept-Fachdienst übermittelt und dort verschlüsselt abgelegt. Von dort laden die Patientin bzw. der Patient oder die Apotheke die Verordnung herunter.
Inhaltlich entsprechen die Angaben dem früheren Papierrezept. Bis zu drei Arzneimittel lassen sich in einem Sammelcode zusammenfassen. Fällt die Infrastruktur aus, bleibt das Papierrezept als Ersatzverfahren.
Wann ist eine Fernbehandlung möglich?
Das E-Rezept regelt die Form der Verordnung, nicht die Zulässigkeit der Behandlung. Ob eine Behandlung über Kommunikationsmedien stattfinden darf, richtet sich nach § 7 Abs. 4 der Berufsordnung: erlaubt im Einzelfall, wenn ärztlich vertretbar und mit der erforderlichen Sorgfalt. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zu Telemedizin und Fernbehandlung.
Telemedizin und Fernbehandlung: Ablauf, Grenzen und praktische Hinweise
Wie löst die Apotheke das Rezept ein?
Es gibt vier Wege, ein E-Rezept einzulösen: mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) am Kartenlesegerät der Apotheke, über die E-Rezept-App der gematik, über eine andere Kassen- oder Apotheken-App oder mit einem Papierausdruck mit 2D-Barcode aus der Praxis. Wer die App nutzt, kann die Apotheke selbst auswählen — auch eine Versandapotheke. Für gesetzlich Versicherte läuft die Abrechnung nach der Abgabe wie beim Papierrezept über das Apothekenrechenzentrum. Eingelöste Rezepte werden nach 100 Tagen automatisch vom Fachdienst gelöscht.
Welche Daten werden verarbeitet?
Die E-Rezepte liegen verschlüsselt im Fachdienst der Telematikinfrastruktur; auf sie greifen die Patientin bzw. der Patient und die Apothekensysteme zu. Informationen zu elektronisch verordneten und abgegebenen Arzneimitteln werden zusätzlich in der elektronischen Patientenakte abgelegt und dienen als Grundlage für den elektronischen Medikationsplan. Detaillierte Datenschutzangaben stellt die gematik bereit.
Der Ablauf des E-Rezepts Schritt für Schritt
| Schritt | Was passiert? | Wer ist beteiligt? | Was benötigt der Patient? |
|---|---|---|---|
| Ausstellen | Verordnung wird in der Praxissoftware ausgefüllt und mit QES signiert. | Vertragsärztliche Praxis, eHBA | Versichertenkarte oder App-Zugang |
| Übermittlung | Das Rezept geht verschlüsselt über die Telematikinfrastruktur an den Fachdienst. | Praxis, Telematikinfrastruktur, Fachdienst | — |
| Einlösen | Abruf per eGK, App oder Papierausdruck; die Apotheke kann auch per App gewählt werden. | Patient, Apotheke | eGK, E-Rezept-App oder Ausdruck |
| Abgabe | Die Apotheke gibt das Arzneimittel ab. | Apotheke | Ggf. Zuzahlung |
| Abrechnung | Bei gesetzlich Versicherten über das Apothekenrechenzentrum mit der Kasse. | Apotheke, Krankenkasse | — |
So funktioniert das Rezept bei deinrezept
deinrezept stellt kein E-Rezept im Sinne der Telematikinfrastruktur aus. Das Rezept von deinrezept ist ein Privatrezept: Es wird als PDF erzeugt und qualifiziert elektronisch signiert. Nach der ärztlichen Freigabe wird es an die Apotheke übergeben, die das Arzneimittel abgibt. Abgerechnet wird direkt zwischen Patient und Apotheke — eine Kassenabrechnung über das Apothekenrechenzentrum findet dabei nicht statt.
Was über die Telematikinfrastruktur grundsätzlich möglich ist und was das Rezept bei deinrezept davon unterscheidet, lässt sich so zusammenfassen: Dort die digitale Verordnung für die gesetzliche Krankenversicherung, hier ein qualifiziert signiertes Privatrezept als Selbstzahlerleistung.
