Überblick
In diesem Abschnitt erhalten Sie einen Überblick über das Krankheitsbild und seine Relevanz für Ihre Gesundheit.
Medizinisches Cannabis ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen ärztlich verordnungsfähig. Die Verordnung setzt eine individuelle ärztliche Prüfung voraus und unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben.
Cannabis enthält unter anderem die Inhaltsstoffe THC und CBD, die im Körper an das sogenannte Endocannabinoid-System binden. Dieses System ist an verschiedenen Körperfunktionen beteiligt.
Rechtslage seit April 2024: Mit dem Cannabisgesetz (CanG) wurde medizinisches Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgelöst und wird seither im Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) geregelt. Es bleibt verschreibungspflichtig — die Abgabe erfolgt ausschließlich auf ärztliche Verordnung über Apotheken. Ein „normales" Rezept statt des früheren Betäubungsmittelrezepts hat den Verordnungsweg vereinfacht; an der ärztlichen Einzelfallprüfung hat sich nichts geändert.
Laut der Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde medizinisches Cannabis in Deutschland bislang überwiegend im Zusammenhang mit chronischen Schmerzen verordnet, daneben unter anderem bei Spastik, Übelkeit unter Chemotherapie und Appetitlosigkeit. Ob eine Verordnung im Einzelfall in Betracht kommt, entscheidet ausschließlich der behandelnde Arzt — auch im Rahmen einer Online-Konsultation.
Was ist das?
Hier erfahren Sie, was diese Erkrankung medizinisch kennzeichnet und wie sie definiert wird.
Medizinisches Cannabis bezeichnet Cannabisblüten oder cannabisbasierte Arzneimittel, die ausschließlich auf ärztliche Verordnung erhältlich sind. Zu den bekanntesten Inhaltsstoffen zählen Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD).
THC kann psychoaktive Effekte verursachen. CBD ist nicht berauschend.
Medizinisches Cannabis unterscheidet sich in Qualität, Dosierung und Anwendung deutlich von nicht-medizinischem Cannabis und ist ausschließlich auf ärztliche Verordnung erhältlich.

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Füllen Sie den medizinischen Fragebogen aus – ein zugelassener Arzt prüft Ihre Angaben und erstellt bei Eignung ein Rezept.
Ursachen
Die folgenden Informationen erläutern, welche Faktoren zur Entstehung dieser Erkrankung beitragen können.
Die Verordnung von medizinischem Cannabis kommt nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Ob diese im Einzelfall vorliegen, wird im Rahmen einer ärztlichen Konsultation geprüft.
Voraussetzung ist in der Regel, dass andere Therapieoptionen zuvor nicht ausreichend angesprochen haben oder nicht vertragen wurden. Eine gesicherte Diagnose der Grunderkrankung ist erforderlich.
Die Entscheidung über eine mögliche Verordnung trifft ausschließlich der behandelnde Arzt nach individueller Prüfung.
Symptome
Dieser Abschnitt beschreibt die typischen Anzeichen und Beschwerden, auf die Sie achten sollten.
Wie bei jedem verschreibungspflichtigen Arzneimittel können auch bei medizinischem Cannabis Nebenwirkungen auftreten, insbesondere zu Beginn der Therapie oder bei zu hoher Dosierung.
Mögliche Nebenwirkungen sind:
- Schwindel
- Müdigkeit
- Konzentrationsstörungen
- Mundtrockenheit
- Übelkeit
- Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit
Die Verträglichkeit wird im Rahmen der ärztlichen Begleitung regelmäßig überprüft. Treten Nebenwirkungen auf, sollte umgehend der behandelnde Arzt informiert werden.

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Diagnose
Im Folgenden erfahren Sie, wie diese Erkrankung durch ärztliche Untersuchungen festgestellt wird.
Vor der Verordnung von medizinischem Cannabis ist eine gründliche ärztliche Prüfung erforderlich.
Dabei werden:
- Die zugrunde liegende Erkrankung
- Bisherige Therapieversuche
- Mögliche Risiken und Kontraindikationen
bewertet.
Eine gesicherte Diagnose der Grunderkrankung ist Voraussetzung. Im Rahmen einer Online-Konsultation können Befunde geprüft und das weitere Vorgehen besprochen werden.
So läuft die Online-Konsultation ab:
1. Medizinischer Fragebogen — Sie beantworten strukturierte Fragen zu Beschwerden, Vorerkrankungen, bisherigen Therapien und aktuellen Medikamenten. Vorhandene Befunde können hochgeladen werden. 2. Individuelle ärztliche Prüfung — Ein approbierter Arzt in Deutschland begutachtet Ihre Angaben persönlich. Bei Rückfragen meldet sich der Arzt. Optional ist eine Videosprechstunde möglich. 3. Entscheidung — Der Arzt entscheidet nach medizinischen Kriterien, ob eine Verordnung in Betracht kommt. Ein Anspruch auf ein Rezept besteht nicht. 4. Rezept & Apotheke — Bei Eignung wird das Rezept qualifiziert elektronisch signiert und an eine kooperierende Apotheke übermittelt, die diskret in neutraler Verpackung versendet.
Kosten transparent: Die Rezeptgebühr beträgt pauschal 2,98 € (bis drei Sorten). Hinzu kommen die Kosten des Arzneimittels und der Versand, die direkt mit der Apotheke abgerechnet werden — alle Beträge werden vor Abschluss angezeigt. Die ärztliche Prüfung erfolgt im Schnitt innerhalb von 12 Stunden.
Behandlung
Hier werden die verfügbaren Therapieoptionen und deren Wirkungsweise erläutert.
Die konkrete Therapieform wird individuell durch den behandelnden Arzt festgelegt. Es stehen verschiedene Darreichungsformen zur Verfügung, darunter Cannabisblüten, ölige Tropfen, Lösungen und Kapseln.
Wichtige Hinweise:
- Die Dosierung wird langsam gesteigert und individuell angepasst
- Die Verträglichkeit wird regelmäßig ärztlich überprüft
- Das Führen von Fahrzeugen kann eingeschränkt sein
Kontraindikationen sind unter anderem:
- Schwere psychische Erkrankungen
- Schwangerschaft und Stillzeit
- Bestimmte Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Medizinisches Cannabis ist verschreibungspflichtig und unterliegt besonderen gesetzlichen Regelungen.
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Prävention
Dieser Abschnitt gibt Hinweise zur Vorbeugung und zur Reduzierung von Risikofaktoren.
Eine vorbeugende Anwendung von medizinischem Cannabis ist nicht vorgesehen.
Ein verantwortungsvoller Umgang und eine enge ärztliche Begleitung sind entscheidend, um Nebenwirkungen zu minimieren und die ärztlichen Empfehlungen einzuhalten.

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FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.
Erforderlich sind eine gesicherte Diagnose einer Erkrankung, bei der eine Cannabis-Therapie medizinisch in Betracht kommt, sowie in der Regel bereits erfolgte andere Therapieversuche, die nicht ausreichend gewirkt haben oder nicht vertragen wurden. Die Entscheidung trifft ausschließlich der behandelnde Arzt nach individueller Prüfung — ein Anspruch auf eine Verordnung besteht nicht. Volljährigkeit wird vorausgesetzt.
Laut BfArM-Begleiterhebung erfolgten Verordnungen in Deutschland bislang überwiegend bei chronischen Schmerzen, außerdem unter anderem bei Spastik (z. B. bei Multipler Sklerose), Übelkeit unter Chemotherapie und Appetitlosigkeit. Ob eine Therapie im Einzelfall geeignet ist, beurteilt der Arzt anhand von Diagnose, Vorgeschichte und bisherigen Behandlungen.
Sie füllen einen medizinischen Fragebogen aus und können Befunde hochladen. Ein approbierter Arzt prüft Ihre Angaben individuell — im Schnitt innerhalb von 12 Stunden. Kommt eine Verordnung in Betracht, wird das Rezept elektronisch signiert und an eine kooperierende Apotheke übermittelt, die diskret in neutraler Verpackung versendet.
Die Rezeptgebühr beträgt pauschal 2,98 € für bis zu drei Sorten (4,99 € bei vier bis sechs Sorten). Die Kosten für das Arzneimittel selbst und den Versand rechnen Sie direkt mit der Apotheke ab; alle Beträge werden vor Abschluss transparent angezeigt.
Bei gesetzlich Versicherten ist eine Kostenübernahme nur unter engen Voraussetzungen und in der Regel mit vorheriger Genehmigung der Krankenkasse möglich. Bei einer privaten Online-Konsultation handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung. Ihr behandelnder Arzt kann Sie zu den Möglichkeiten beraten.
Ja — auf ärztliche Verordnung. Seit April 2024 wird medizinisches Cannabis im Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) geregelt und ist nicht mehr Teil des Betäubungsmittelgesetzes. Es bleibt verschreibungspflichtig und wird ausschließlich über Apotheken abgegeben.
THC-haltige Arzneimittel besitzen ein Abhängigkeitspotenzial. Das individuelle Risiko hängt unter anderem von Dosis, Anwendungsdauer und persönlichen Faktoren ab und sollte offen im ärztlichen Gespräch besprochen werden. Eine engmaschige ärztliche Begleitung ist fester Bestandteil der Therapie.
Für die bestimmungsgemäße Einnahme ärztlich verordneten Cannabis sieht das Straßenverkehrsgesetz eine Ausnahme vom THC-Grenzwert vor — fahren darf aber nur, wer fahrtüchtig ist. Insbesondere zu Therapiebeginn und nach Dosisänderungen sollte auf das Fahren verzichtet werden. Klären Sie Ihre individuelle Situation ärztlich.
Die ärztliche Prüfung erfolgt im Schnitt innerhalb von 12 Stunden nach vollständigem Fragebogen. Bei Rückfragen meldet sich der Arzt; optional kann eine Videosprechstunde vereinbart werden.
Folgeverordnungen setzen eine erneute ärztliche Prüfung voraus, die ebenfalls online möglich ist. Der Arzt bewertet dabei Verlauf, Verträglichkeit und Therapieerfolg, bevor er über eine weitere Verordnung entscheidet.
Ja. Der Versand erfolgt durch die Apotheke in neutraler Verpackung ohne Hinweis auf den Inhalt. Auch die Online-Konsultation selbst ist vertraulich; Ihre Daten werden DSGVO-konform auf Servern in Deutschland verarbeitet.
Ja, ergänzend zum Fragebogen wird eine ärztliche Videosprechstunde angeboten (39 €). Ob sie erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab — der Arzt kann sie bei Bedarf auch anfordern.
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Füllen Sie den medizinischen Fragebogen aus. Ein zugelassener Arzt prüft Ihre Angaben und empfiehlt bei Eignung eine passende Therapie.
Medizinische Quellen
Wissenschaftliche Grundlage dieser Informationen
Wichtiger Hinweis
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information. Bei starken Schmerzen, Luftnot, Bewusstseinsstörungen, Fieber > 39°C oder schnell zunehmenden Beschwerden bitte sofort ärztliche Hilfe (Notruf 112) in Anspruch nehmen.
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