Wie oft darf man zum Bedarfsspray greifen, bevor etwas nicht stimmt?
Bei Erwachsenen liegt die Schwelle bei zweimal pro Woche. Die Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma (4. Auflage, Version 5.0 von 2024) sieht in ihrer Empfehlung 4-19 vor, dass eine antientzündliche Therapie begonnen werden soll, sobald ein kurzwirksames Bedarfsmedikament häufiger als zweimal wöchentlich angewendet wird. Zur Begründung heißt es dort, der häufige Gebrauch spiegele „lediglich eine vermeintliche Symptomkontrolle“ wider und erhöhe ohne antientzündliche Therapie das Risiko akuter Verschlechterungen. Bei Kindern und Jugendlichen legt dieselbe Leitlinie eine strengere Linie an: Dort gilt bereits jeder Einsatz eines Bedarfsmedikaments in einer beliebigen Woche als Hinweis auf verminderte Symptomkontrolle. Häufiger Bedarf ist damit ein Warnzeichen — und kein Grund, die Reserve aufzustocken.
Woran erkenne ich, ob mein Asthma kontrolliert ist?
An vier Fragen, die sich auf die letzten vier Wochen beziehen: Traten Symptome tagsüber häufiger als zweimal in der Woche auf? Gab es nächtliches Erwachen durch Asthma? Wurde das Bedarfsmedikament häufiger als zweimal in der Woche gebraucht? Waren Alltagsaktivitäten eingeschränkt? Die Nationale VersorgungsLeitlinie ordnet danach ein: kein Kriterium erfüllt heißt gut kontrolliert, ein bis zwei Kriterien teilweise kontrolliert, drei bis vier unkontrolliert. Hinzu kommt die Beurteilung des Risikos für künftige Verschlechterungen über Lungenfunktion und die Zahl bereits durchgemachter Verschlechterungen.
Warum reicht das Bedarfsspray allein nicht aus?
Weil es an einer anderen Stelle ansetzt, als das Problem sitzt. Der kurzwirksame Wirkstoff entspannt die Muskulatur um die Bronchien und macht die Atemwege damit vorübergehend weiter. Die Entzündung der Schleimhaut, die die Atemwege überhaupt erst empfindlich und eng macht, bleibt davon unberührt. Wer die Beschwerden so lindert, ohne die Entzündung zu behandeln, fühlt sich besser, ist aber nicht besser geschützt. Genau diesen Zustand beschreibt die Leitlinie als scheinbare Kontrolle bei erhöhtem Risiko.
Welche Rolle spielt die Tablette in diesem Bild?
Eine deutlich kleinere, als ihre Bekanntheit vermuten lässt. Die Nationale VersorgungsLeitlinie empfiehlt ab einem Alter von 15 Jahren, den Leukotrienrezeptor-Antagonisten nicht als alleinige Behandlung einzusetzen — es sei denn, die betreffende Person kann inhalative Kortikoide nicht inhalieren oder verträgt sie nicht. Hinzu kommen neuropsychiatrische Nebenwirkungen, auf die eine behördliche Mitteilung ausdrücklich hinweist: Schlafstörungen, Depression und Agitiertheit gelegentlich, Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen selten, Halluzinationen und Suizidalität sehr selten. In der Routineversorgung erhielten nach einer Datenauswertung nur 0,17 Prozent der über 15-Jährigen diesen Weg als alleinige Behandlung.
Sind Asthmasprays rezeptpflichtig?
Ja, alle drei hier verglichenen Wege. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung führt die betreffenden Wirkstoffe in ihrer Anlage 1, und zwar ohne Ausnahme für eine bestimmte Stärke oder Packungsgröße. § 48 Abs. 1 AMG bestimmt dazu, dass solche Arzneimittel „nur bei Vorliegen einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung“ an Verbraucher abgegeben werden dürfen. Es gibt bei Asthma also keinen Weg, an der ärztlichen Beurteilung vorbeizukommen — was bei einer Erkrankung, deren Verschlechterung lebensbedrohlich werden kann, auch der Sinn der Regelung ist.
Lässt sich eine bestehende Asthmabehandlung online fortführen?
Wenn die Einstellung steht und sich nichts geändert hat, ist die Folgeverordnung der vorgesehene Weg. Verändert hat sich etwas allerdings schon dann, wenn das Bedarfsmedikament öfter gebraucht wird als zuvor, wenn nächtliche Beschwerden hinzukommen oder wenn Belastungen nicht mehr möglich sind, die vorher möglich waren. Das gehört dann nicht in eine Nachbestellung, sondern in eine Verlaufskontrolle — die Leitlinie sieht dafür ausdrücklich die Erhebung der Lungenfunktion und der durchgemachten Verschlechterungen vor.