40 Behandlungen onlineRezept für 2,98 €In Deutschland approbierte ÄrzteVideosprechstunde für 39 €Diskreter Versand, neutrale VerpackungKeine Mitgliedschaft, kein Abo
40 Behandlungen onlineRezept für 2,98 €In Deutschland approbierte ÄrzteVideosprechstunde für 39 €Diskreter Versand, neutrale VerpackungKeine Mitgliedschaft, kein Abo
Anbieter-Vergleich
Cannabis-Rezept online — vier Anbieter im Vergleich: deinrezept, Grunapotheke, Dr. Ansay, Medicanova
Das Arzneimittel gibt die Apotheke ab, sein Preis ist der Apothekenpreis. Was sich zwischen den Anbietern wirklich unterscheidet, ist die Gebühr für die ärztliche Leistung, der Umfang des Sortiments, aus dem verordnet werden kann, und wie das Rezept zur Apotheke kommt. Diese Übersicht stellt diese drei Punkte nebeneinander. Eine Angabe zur Bearbeitungsdauer steht bewusst bei keinem Anbieter.
Im Vergleich
1deinrezept.de
2Grunapotheke
3Dr. Ansay
4Medicanova
Stand: 2026-09-09
4 Anbieter verglichen
Quellen: Eigenangaben der Anbieter
Stand: 2026-09-09
Auf einen Blick
Kriterium
deinrezept.de
Grunapotheke
Dr. Ansay
Medicanova
Konsultationsgebühr
ab 2,98 €, bei vier bis sechs Sorten 4,99 €
Rezept als kostenlos ausgewiesen, All-in-One ab 9,90 € zzgl. Arzneimittel
Rezept ab 14,20 €, Folgerezept 14,20 €
14,99 € je Anfrage, bei Ablehnung erstattet
Lieferbares Sortiment
2.308 lieferbare Produkte, 1.418 Blütensorten
nach eigener Angabe über 186 Produkte
nach eigener Angabe über 1.700 Blüten
nicht beziffert
Günstigste Blüte je Gramm
ab 2,38 € je Gramm brutto
gelistet ab 8,99 € je Gramm
nach eigener Angabe ab 2,99 € je Gramm
nicht ausgewiesen
Sorten je Verordnung
bis zu sechs
nicht ausgewiesen
bis zu drei
nicht ausgewiesen
Apotheken
369 mit aktuellem Bestand
eigene Apotheke
nach eigener Angabe über 450
nach eigener Angabe über 350, frei wählbar
Signaturform
qualifizierte elektronische Signatur
nicht ausgewiesen
nicht ausgewiesen
nicht ausgewiesen
Sprachen
Deutsch, Englisch, Türkisch, Französisch
Deutsch
Deutsch
Deutsch, Englisch
Die vier Anbieter im Detail
Stärken, Grenzen und typische Nutzerprofile je Anbieter.
Bei einer Ablehnung wird die Gebühr nach eigener Angabe vollständig erstattet
Apotheke bundesweit frei wählbar, nach eigener Angabe über 350
Fachärztliche Prüfung wird ausdrücklich ausgewiesen
Deutsch und Englisch
Limitationen
14,99 € je Anfrage
Umfang des lieferbaren Sortiments wird nicht beziffert
Privatrezept, keine Erstattung durch die gesetzliche Kasse
Signaturform des Rezepts nicht ausgewiesen
Beste Wahl für
Patienten, denen wichtig ist, dass die Gebühr bei einer Ablehnung zurückkommt.
Welcher Anbieter passt zu welchem Bedarf?
Sieben typische Ausgangslagen mit klarer Zuordnung.
Mir ist die Höhe der Konsultationsgebühr am wichtigsten
deinrezept.de — ab 2,98 € statt 14,20 € bis 14,99 €
Ich will aus einem möglichst großen lieferbaren Sortiment wählen
deinrezept.de — 2.308 lieferbare Produkte, live geprüft
Ich brauche mehr als drei Sorten auf einer Verordnung
deinrezept.de — bis zu sechs
Mir ist das größte Apothekennetz wichtig
Dr. Ansay — nach eigener Angabe über 450
Ich will Verordnung und Apotheke nicht trennen
Grunapotheke — Apotheke und Verordnungsweg aus einer Hand
Ich will kein Geld verlieren, wenn ich abgelehnt werde
Medicanova — Gebühr wird nach eigener Angabe erstattet
Ich brauche die Konsultation auf Englisch, Türkisch oder Französisch
deinrezept.de — als einziger in vier Sprachen
Häufige Fragen zum Anbieter-Vergleich
Worin unterscheiden sich die Anbieter überhaupt, wenn das Arzneimittel dasselbe ist?
In drei Dingen: was die ärztliche Leistung kostet, wie groß das Sortiment ist, aus dem verordnet werden kann, und wie das Rezept zur Apotheke kommt. Das Arzneimittel selbst gibt die Apotheke ab, und sein Preis ist der Apothekenpreis. Zwischen der niedrigsten und der höchsten Konsultationsgebühr in diesem Vergleich liegen rund zwölf Euro je Verordnung. Bei einer Dauerbehandlung mit regelmäßigen Folgerezepten ist das der größte planbare Unterschied.
Warum sind die Angaben zum Sortiment so schwer vergleichbar?
Weil jeder Anbieter etwas anderes zählt. Manche nennen Katalogeinträge, manche Sortennamen, manche Produkte einzelner Apotheken. Eine Zahl aus dem Katalog sagt nichts darüber, was heute lieferbar ist: Bei uns stehen 2.308 lieferbare Produkte einer deutlich größeren Sortimentszuordnung gegenüber. Vergleichbar wird es erst, wenn dabeisteht, ob die Zahl den Bestand meint oder das Verzeichnis.
Wie viele Sorten passen auf eine Verordnung?
Das ist ein echter Unterschied zwischen den Anbietern und wird selten genannt. Bei deinrezept.de sind es bis zu sechs, bei Dr. Ansay bis zu drei; die übrigen weisen es nicht aus. Entscheiden tut das aber nicht der Patient, sondern die verordnende Ärztin oder der Arzt anhand des Behandlungsplans. Die Zahl sagt nur, was technisch auf ein Formular passt.
Was bedeutet die Signaturform und warum steht sie hier?
Sie sagt, wie das Rezept rechtsverbindlich unterschrieben wurde. Eine qualifizierte elektronische Signatur mit dem elektronischen Heilberufsausweis ist der Unterschrift auf Papier gleichgestellt. Wer sie nicht ausweist, sagt damit nicht, dass sie fehlt — aber ein Patient kann es dann nicht nachprüfen. Deshalb steht die Zeile im Vergleich, auch wenn sie bei drei von vier Anbietern leer bleibt.
Warum steht hier bei keinem Anbieter, wie lange es dauert?
Weil eine Zeitangabe eine Zusage über eine ärztliche Entscheidung wäre. Wie lange die Prüfung dauert, hängt vom Einzelfall ab: von der Vollständigkeit der Angaben, von Vorerkrankungen, von Wechselwirkungen, davon ob eine Rückfrage nötig wird. Mehrere Anbieter werben trotzdem mit Minutenangaben. Diese Seite gibt sie nicht wieder, auch nicht als Zitat.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei einem dieser Anbieter?
Nein. Alle vier stellen Privatrezepte aus. Der gesetzliche Anspruch nach § 31 Abs. 6 SGB V setzt eine schwerwiegende Erkrankung voraus und läuft über einen Genehmigungsantrag der behandelnden Praxis; telemedizinisch ist dieser Weg nicht abzubilden. Wer ihn gehen will, braucht eine Praxis vor Ort.
Kann eine Anfrage abgelehnt werden?
Ja, bei jedem der vier. Cannabisbasierte Arzneimittel kommen nicht für jeden infrage: fehlende Indikation, bestimmte Vorerkrankungen, Alter unter 18 Jahren, Schwangerschaft oder Wechselwirkungen führen zur Ablehnung. Was sich unterscheidet, ist die Folge für den Geldbeutel: Ein Anbieter erstattet die Gebühr bei Ablehnung ausdrücklich, die übrigen weisen dazu nichts aus.
Pflichthinweis: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.