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Fernbehandlung und ihre Grenzen

Videosprechstunde oder Fragebogen? Wovon es abhängt, nicht was schneller geht

Diese Seite beantwortet die Frage bewusst nicht mit einem Satz. § 9 HWG lässt die Fernbehandlung nur dort zu, wo nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt nicht erforderlich ist — und dieser Maßstab hängt am einzelnen Anliegen, nicht am Format und nicht am Anbieter. Deshalb steht hier, wovon es abhängt: bekannte und unveränderte Dauermedikation auf der einen Seite, neue oder unklare Beschwerden und untersuchungsbedürftige Erstverordnungen auf der anderen.

Stand: 2026-08-27
KriteriumSchriftlicher FragebogenVideosprechstundePersönlicher Kontakt in der Praxis
Art des Kontakts
Schriftlich, kein GesprächGespräch mit Bild und TonPersönlich, vor Ort
Was beurteilt wird
Angaben zu Befund, Vorerkrankungen, Begleitmedikation, UnverträglichkeitenAngaben plus alles, was sich im Gespräch und am Bild zeigtAlles, einschließlich Untersuchung und Diagnostik
Rückfragen
Nur nachgelagert, per Nachricht oder durch AblehnungUnmittelbar, im laufenden GesprächUnmittelbar, mit Untersuchung im selben Termin
Reichweite je Anliegen
Trägt nicht bei jedem Anliegen — es entscheidet der fachliche StandardTrägt weiter als der schriftliche Weg, aber nicht überallTrägt jede Indikation
Körperliche Untersuchung
Nicht möglichNicht möglich, aber Sichtbefund möglichVollständig möglich
Kosten
2,98 Euro für die Rezeptausstellung39 Euro nach der Gebührenordnung für ÄrzteÜber die Versichertenkarte gedeckt, kein eigener Betrag für das Gespräch
Rechtsrahmen
§ 9 HWG erlaubt Fernbehandlung nur unter seiner Ausnahme§ 7 Abs. 4 MBO-Ä, Fernbehandlung im EinzelfallPersönlicher Kontakt als Regelfall, § 7 Abs. 4 Satz 1 MBO-Ä
Dokumentation
Vollständiger schriftlicher VerlaufÄrztliche Dokumentation des GesprächsPraxisakte, über Jahre fortgeschrieben

Die drei Kontaktformen im Detail

Mit dem, was jeder Weg nicht leisten kann. Der schriftliche Weg steht dabei mit den härtesten Einschränkungen — das ist so gewollt.

Schriftlicher Fragebogen

Stärken

  • Die Angaben liegen schriftlich vor und sind später nachvollziehbar — auch für eine spätere ärztliche Beurteilung
  • Wer über Sexualität, Gewicht oder psychische Belastung schreiben soll, tut das oft vollständiger als im Gespräch
  • Die Antworten laufen serverseitig gegen feste Ausschlussgründe, bevor sie überhaupt zur ärztlichen Prüfung gelangen
  • Ergänzende Angaben lassen sich in Ruhe nachschlagen statt aus dem Gedächtnis zu nennen
  • Kostet 2,98 Euro für die Ausstellung einer Verordnung

Limitationen

  • Der Arzt beurteilt ausschließlich, was angegeben wurde — er kann nicht nachfragen, während geantwortet wird
  • Keine körperliche Untersuchung, kein Blutdruck, keine Laborwerte, kein Blick auf den Menschen
  • Für eine Erstverordnung mit Untersuchungsbedarf trägt dieser Weg nicht
  • Das LG Köln hat den Weg am 29.04.2026 für PDE5-Hemmer beanstandet; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, wirft aber genau die richtige Frage auf
  • Ergibt die Prüfung Zweifel, wird abgelehnt oder auf ein Gespräch verwiesen — das ist kein Ausnahmefall, sondern der Zweck der Prüfung
Beste Wahl für

Bereits ärztlich eingestellte Dauermedikation ohne Veränderung — sofern der fachliche Standard für dieses Anliegen ohne persönlichen Kontakt auskommt.

Videosprechstunde

Stärken

  • Ein echtes Gespräch: Die Ärztin kann nachfragen, sobald eine Antwort unklar bleibt
  • Sichtbares fließt in die Beurteilung ein — Hautbefunde, Atmung, Allgemeinzustand
  • Geeignet, wenn mehrere Arzneimittel zusammenkommen und Wechselwirkungen zu besprechen sind
  • Kostet 39 Euro, abgerechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte
  • Deckt Anliegen ab, bei denen ein persönlicher ärztlicher Kontakt nach fachlichem Standard erforderlich ist, eine körperliche Untersuchung aber nicht

Limitationen

  • Ersetzt keine körperliche Untersuchung: kein Abhören, kein Abtasten, keine Blutabnahme
  • Setzt einen Termin, eine Kamera und eine tragfähige Verbindung voraus
  • Auch hier kann das Ergebnis lauten, dass eine Vorstellung in der Praxis nötig ist
  • Für gesetzlich Versicherte bei uns keine Kassenleistung — es bleibt eine Privatleistung
  • Eine Krankschreibung stellen wir auch in der Videosprechstunde nicht aus
Beste Wahl für

Anliegen, bei denen die Beurteilung ein Gespräch braucht, und alle Fälle, in denen der schriftliche Weg Fragen offen ließe.

Persönlicher Kontakt in der Praxis

Stärken

  • Die vollständige Untersuchung: Abhören, Abtasten, Blutdruck, Blutabnahme, Abstriche
  • Der Regelfall des ärztlichen Berufsrechts, von dem die Fernbehandlung die Ausnahme ist
  • Notwendige Diagnostik und Verordnung fallen in einen Termin
  • Über die Versichertenkarte abgerechnet, ohne eigenen Betrag für das Gespräch
  • Der einzige Weg, auf dem eine Erstverordnung mit Untersuchungsbedarf zustande kommen kann

Limitationen

  • An Sprechzeiten und Terminvergabe gebunden
  • Auch hier zahlt die Kasse die sechs von § 34 Abs. 1 SGB V ausgeschlossenen Gebiete nicht
  • Für eine unveränderte Folgeverordnung ist ein Termin mehr Aufwand, als die Sache verlangt
  • Berät die Praxis nur auf Deutsch, bleibt im Gespräch vieles ungesagt
Beste Wahl für

Neue, unklare oder sich verändernde Beschwerden und jede Verordnung, die eine Untersuchung voraussetzt.

Wovon Ihr Fall abhängt

Diese Tabelle sagt niemandem, dass ein Fragebogen genügt. Sie zeigt, welche Frage vor der Wahl des Wegs steht und wer sie beantwortet.

  • Meine Dauermedikation läuft unverändert weiter und ist ärztlich eingestellt
    Dann kommt der schriftliche Weg in Betracht — ob er im Einzelfall trägt, entscheidet die ärztliche Prüfung
  • Die Beschwerden sind neu oder haben sich verändert
    Das gehört besprochen. Ein Gespräch ist der Mindestrahmen, oft ist es die Praxis
  • Es geht um eine Erstverordnung, für die eine Untersuchung nötig ist
    Dann führt kein Onlineweg daran vorbei: erst die Untersuchung, dann die Verordnung
  • Ich nehme mehrere Arzneimittel gleichzeitig ein
    Wechselwirkungen wollen erörtert werden — das spricht für das Gespräch
  • Ich weiß nicht, welcher Weg zu meinem Anliegen passt
    Der Fragebogen fragt genau das ab; ergibt die Prüfung, dass ein Gespräch nötig ist, wird gewechselt

Häufige Fragen

Wann genügt eine schriftliche Beurteilung und wann braucht es ein Gespräch?

Das Gesetz beantwortet die Frage nicht pauschal, und diese Seite tut es deshalb auch nicht. § 9 HWG bestimmt: „Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung).“ Die Ausnahme lautet: „Satz 1 ist nicht anzuwenden auf die Werbung für Fernbehandlungen, die unter Verwendung von Kommunikationsmedien erfolgen, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist.“ Der Maßstab ist damit der fachliche Standard für das jeweilige Anliegen — nicht der Wunsch des Patienten, nicht das Angebot des Anbieters und schon gar nicht die Frage, welcher Weg weniger Mühe macht.

Was hat das Landgericht Köln entschieden?

Mit Urteil vom 29. April 2026 (Aktenzeichen 84 O 156/22) hat das Landgericht Köln befunden, dass die Ausstellung von Rezepten für PDE5-Hemmer allein auf Grundlage eines Fragebogens „in keiner Hinsicht einem anerkannten fachlichen Standard“ entspreche. Beanstandet wurde außerdem eine Werbeaussage, die den Fragebogenweg über seine Geschwindigkeit bewarb. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, und sie betrifft eine bestimmte Wirkstoffgruppe bei einem bestimmten Anbieter. Wir führen sie hier trotzdem an, weil sie den Punkt trifft, um den es auf dieser Seite geht: Die Zulässigkeit einer Fernbehandlung entscheidet sich am Anliegen, nicht am Format.

Was passiert mit meinen Angaben aus dem Fragebogen?

Sie laufen zunächst gegen feste Ausschlussgründe, die auf dem Server hinterlegt sind: Alters- und Geschlechtsgrenzen, Gegenanzeigen, unvollständige Antworten, Kombinationen, die nicht zusammenpassen. Greift eine dieser Prüfungen, kommt die Bestellung gar nicht erst bei einer Ärztin an. Was durchkommt, wird ärztlich beurteilt — mit den drei möglichen Ergebnissen Ausstellung, Rückfrage oder Ablehnung. Wer bei den Vorerkrankungen oder der Begleitmedikation etwas weglässt, macht die Beurteilung nicht leichter, sondern wertlos.

Warum kostet die Videosprechstunde 39 Euro und die Ausstellung 2,98 Euro?

Weil zwei verschiedene ärztliche Leistungen dahinterstehen. Die 2,98 Euro sind das Honorar für die Prüfung der Angaben und die Ausstellung der Verordnung. Die 39 Euro setzen sich aus vier Positionen der Gebührenordnung für Ärzte zusammen und stehen auf der Rechnung einzeln: Beratung, symptombezogene Untersuchung, Bescheinigung und Rezept sowie die Auswertung des Fragebogens. Der Preisunterschied ist eine Folge des Leistungsumfangs — er ist ausdrücklich kein Argument für oder gegen einen der beiden Wege. Welcher Weg trägt, entscheidet das Anliegen.

Wann trägt keiner der beiden Onlinewege?

Wenn eine körperliche Untersuchung zur Beurteilung gehört: bei neu aufgetretenen Beschwerden ohne klare Ursache, bei Verschlechterung unter laufender Therapie, wenn Laborwerte oder bildgebende Diagnostik nötig sind, bei Verdacht auf eine Erkrankung, die erst noch festgestellt werden muss, und in jedem Notfall. Ebenso bei Arzneimitteln, deren Verordnung an regelmäßige Kontrollen gebunden ist. In diesen Fällen ist der persönliche Kontakt nicht die aufwendigere Alternative, sondern die einzige fachlich vertretbare.

Kann ich vom schriftlichen Weg zum Gespräch wechseln?

Ja, beide Wege stehen nebeneinander. Wer ein Gespräch möchte, kann eine Videosprechstunde buchen, ohne den schriftlichen Weg vorher versucht zu haben. Umgekehrt kann die ärztliche Prüfung nach dem Fragebogen zu dem Ergebnis kommen, dass ein Gespräch erforderlich ist; dann wird die Verordnung nicht ausgestellt, sondern der Weg gewechselt. Diese Richtung ist die wichtigere: Sie ist der Grund, warum der schriftliche Weg überhaupt tragen kann.

Pflichthinweis: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Hinweis zur Methodik

Die Daten in diesem Vergleich wurden zuletzt am 2026-08-27 überprüft. Quellen: § 9 HWG — Werbung für Fernbehandlungen, § 48 AMG — Verschreibungspflicht, Bundesärztekammer — Telemedizin und Fernbehandlung, deinrezept.de — So läuft es ab, deinrezept.de — Online-Rezept oder Hausarzt. Angaben zu eigenen Preisen und Versandkosten stammen aus dem laufenden System, nicht aus dem Marketing. Preise und Verfügbarkeit können sich kurzfristig ändern. Kein bezahltes Placement, keine Affiliate-Links.

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Der Ablauf Schritt für Schritt

Die einzelnen Schritte, die ärztliche Prüfung und die Punkte, an denen ein Anliegen abgelehnt oder in ein Gespräch verwiesen wird.

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