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Fernbehandlung und ihre Grenzen
Videosprechstunde oder Fragebogen? Wovon es abhängt, nicht was schneller geht
Diese Seite beantwortet die Frage bewusst nicht mit einem Satz. § 9 HWG lässt die Fernbehandlung nur dort zu, wo nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt nicht erforderlich ist — und dieser Maßstab hängt am einzelnen Anliegen, nicht am Format und nicht am Anbieter. Deshalb steht hier, wovon es abhängt: bekannte und unveränderte Dauermedikation auf der einen Seite, neue oder unklare Beschwerden und untersuchungsbedürftige Erstverordnungen auf der anderen.
Schriftlicher Fragebogenoder
Videosprechstundeoder
Persönlicher Kontakt in der Praxis
Stand: 2026-08-27
Drei Wege verglichen
Quellen: Gesetzestexte und eigene Daten
Auf einen Blick
Kriterium
Schriftlicher Fragebogen
Videosprechstunde
Persönlicher Kontakt in der Praxis
Art des Kontakts
Schriftlich, kein Gespräch
Gespräch mit Bild und Ton
Persönlich, vor Ort
Was beurteilt wird
Angaben zu Befund, Vorerkrankungen, Begleitmedikation, Unverträglichkeiten
Angaben plus alles, was sich im Gespräch und am Bild zeigt
Alles, einschließlich Untersuchung und Diagnostik
Rückfragen
Nur nachgelagert, per Nachricht oder durch Ablehnung
Unmittelbar, im laufenden Gespräch
Unmittelbar, mit Untersuchung im selben Termin
Reichweite je Anliegen
Trägt nicht bei jedem Anliegen — es entscheidet der fachliche Standard
Trägt weiter als der schriftliche Weg, aber nicht überall
Trägt jede Indikation
Körperliche Untersuchung
Nicht möglich
Nicht möglich, aber Sichtbefund möglich
Vollständig möglich
Kosten
2,98 Euro für die Rezeptausstellung
39 Euro nach der Gebührenordnung für Ärzte
Über die Versichertenkarte gedeckt, kein eigener Betrag für das Gespräch
Rechtsrahmen
§ 9 HWG erlaubt Fernbehandlung nur unter seiner Ausnahme
§ 7 Abs. 4 MBO-Ä, Fernbehandlung im Einzelfall
Persönlicher Kontakt als Regelfall, § 7 Abs. 4 Satz 1 MBO-Ä
Dokumentation
Vollständiger schriftlicher Verlauf
Ärztliche Dokumentation des Gesprächs
Praxisakte, über Jahre fortgeschrieben
Die drei Kontaktformen im Detail
Mit dem, was jeder Weg nicht leisten kann. Der schriftliche Weg steht dabei mit den härtesten Einschränkungen — das ist so gewollt.
1
Schriftlicher Fragebogen
Stärken
Die Angaben liegen schriftlich vor und sind später nachvollziehbar — auch für eine spätere ärztliche Beurteilung
Wer über Sexualität, Gewicht oder psychische Belastung schreiben soll, tut das oft vollständiger als im Gespräch
Die Antworten laufen serverseitig gegen feste Ausschlussgründe, bevor sie überhaupt zur ärztlichen Prüfung gelangen
Ergänzende Angaben lassen sich in Ruhe nachschlagen statt aus dem Gedächtnis zu nennen
Kostet 2,98 Euro für die Ausstellung einer Verordnung
Limitationen
Der Arzt beurteilt ausschließlich, was angegeben wurde — er kann nicht nachfragen, während geantwortet wird
Keine körperliche Untersuchung, kein Blutdruck, keine Laborwerte, kein Blick auf den Menschen
Für eine Erstverordnung mit Untersuchungsbedarf trägt dieser Weg nicht
Das LG Köln hat den Weg am 29.04.2026 für PDE5-Hemmer beanstandet; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, wirft aber genau die richtige Frage auf
Ergibt die Prüfung Zweifel, wird abgelehnt oder auf ein Gespräch verwiesen — das ist kein Ausnahmefall, sondern der Zweck der Prüfung
Beste Wahl für
Bereits ärztlich eingestellte Dauermedikation ohne Veränderung — sofern der fachliche Standard für dieses Anliegen ohne persönlichen Kontakt auskommt.
2
Videosprechstunde
Stärken
Ein echtes Gespräch: Die Ärztin kann nachfragen, sobald eine Antwort unklar bleibt
Sichtbares fließt in die Beurteilung ein — Hautbefunde, Atmung, Allgemeinzustand
Geeignet, wenn mehrere Arzneimittel zusammenkommen und Wechselwirkungen zu besprechen sind
Kostet 39 Euro, abgerechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte
Deckt Anliegen ab, bei denen ein persönlicher ärztlicher Kontakt nach fachlichem Standard erforderlich ist, eine körperliche Untersuchung aber nicht
Limitationen
Ersetzt keine körperliche Untersuchung: kein Abhören, kein Abtasten, keine Blutabnahme
Setzt einen Termin, eine Kamera und eine tragfähige Verbindung voraus
Auch hier kann das Ergebnis lauten, dass eine Vorstellung in der Praxis nötig ist
Für gesetzlich Versicherte bei uns keine Kassenleistung — es bleibt eine Privatleistung
Eine Krankschreibung stellen wir auch in der Videosprechstunde nicht aus
Beste Wahl für
Anliegen, bei denen die Beurteilung ein Gespräch braucht, und alle Fälle, in denen der schriftliche Weg Fragen offen ließe.
3
Persönlicher Kontakt in der Praxis
Stärken
Die vollständige Untersuchung: Abhören, Abtasten, Blutdruck, Blutabnahme, Abstriche
Der Regelfall des ärztlichen Berufsrechts, von dem die Fernbehandlung die Ausnahme ist
Notwendige Diagnostik und Verordnung fallen in einen Termin
Über die Versichertenkarte abgerechnet, ohne eigenen Betrag für das Gespräch
Der einzige Weg, auf dem eine Erstverordnung mit Untersuchungsbedarf zustande kommen kann
Limitationen
An Sprechzeiten und Terminvergabe gebunden
Auch hier zahlt die Kasse die sechs von § 34 Abs. 1 SGB V ausgeschlossenen Gebiete nicht
Für eine unveränderte Folgeverordnung ist ein Termin mehr Aufwand, als die Sache verlangt
Berät die Praxis nur auf Deutsch, bleibt im Gespräch vieles ungesagt
Beste Wahl für
Neue, unklare oder sich verändernde Beschwerden und jede Verordnung, die eine Untersuchung voraussetzt.
Wovon Ihr Fall abhängt
Diese Tabelle sagt niemandem, dass ein Fragebogen genügt. Sie zeigt, welche Frage vor der Wahl des Wegs steht und wer sie beantwortet.
Meine Dauermedikation läuft unverändert weiter und ist ärztlich eingestellt
Dann kommt der schriftliche Weg in Betracht — ob er im Einzelfall trägt, entscheidet die ärztliche Prüfung
Die Beschwerden sind neu oder haben sich verändert
Das gehört besprochen. Ein Gespräch ist der Mindestrahmen, oft ist es die Praxis
Es geht um eine Erstverordnung, für die eine Untersuchung nötig ist
Dann führt kein Onlineweg daran vorbei: erst die Untersuchung, dann die Verordnung
Ich nehme mehrere Arzneimittel gleichzeitig ein
Wechselwirkungen wollen erörtert werden — das spricht für das Gespräch
Ich weiß nicht, welcher Weg zu meinem Anliegen passt
Der Fragebogen fragt genau das ab; ergibt die Prüfung, dass ein Gespräch nötig ist, wird gewechselt
Häufige Fragen
Wann genügt eine schriftliche Beurteilung und wann braucht es ein Gespräch?
Das Gesetz beantwortet die Frage nicht pauschal, und diese Seite tut es deshalb auch nicht. § 9 HWG bestimmt: „Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung).“ Die Ausnahme lautet: „Satz 1 ist nicht anzuwenden auf die Werbung für Fernbehandlungen, die unter Verwendung von Kommunikationsmedien erfolgen, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist.“ Der Maßstab ist damit der fachliche Standard für das jeweilige Anliegen — nicht der Wunsch des Patienten, nicht das Angebot des Anbieters und schon gar nicht die Frage, welcher Weg weniger Mühe macht.
Was hat das Landgericht Köln entschieden?
Mit Urteil vom 29. April 2026 (Aktenzeichen 84 O 156/22) hat das Landgericht Köln befunden, dass die Ausstellung von Rezepten für PDE5-Hemmer allein auf Grundlage eines Fragebogens „in keiner Hinsicht einem anerkannten fachlichen Standard“ entspreche. Beanstandet wurde außerdem eine Werbeaussage, die den Fragebogenweg über seine Geschwindigkeit bewarb. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, und sie betrifft eine bestimmte Wirkstoffgruppe bei einem bestimmten Anbieter. Wir führen sie hier trotzdem an, weil sie den Punkt trifft, um den es auf dieser Seite geht: Die Zulässigkeit einer Fernbehandlung entscheidet sich am Anliegen, nicht am Format.
Was passiert mit meinen Angaben aus dem Fragebogen?
Sie laufen zunächst gegen feste Ausschlussgründe, die auf dem Server hinterlegt sind: Alters- und Geschlechtsgrenzen, Gegenanzeigen, unvollständige Antworten, Kombinationen, die nicht zusammenpassen. Greift eine dieser Prüfungen, kommt die Bestellung gar nicht erst bei einer Ärztin an. Was durchkommt, wird ärztlich beurteilt — mit den drei möglichen Ergebnissen Ausstellung, Rückfrage oder Ablehnung. Wer bei den Vorerkrankungen oder der Begleitmedikation etwas weglässt, macht die Beurteilung nicht leichter, sondern wertlos.
Warum kostet die Videosprechstunde 39 Euro und die Ausstellung 2,98 Euro?
Weil zwei verschiedene ärztliche Leistungen dahinterstehen. Die 2,98 Euro sind das Honorar für die Prüfung der Angaben und die Ausstellung der Verordnung. Die 39 Euro setzen sich aus vier Positionen der Gebührenordnung für Ärzte zusammen und stehen auf der Rechnung einzeln: Beratung, symptombezogene Untersuchung, Bescheinigung und Rezept sowie die Auswertung des Fragebogens. Der Preisunterschied ist eine Folge des Leistungsumfangs — er ist ausdrücklich kein Argument für oder gegen einen der beiden Wege. Welcher Weg trägt, entscheidet das Anliegen.
Wann trägt keiner der beiden Onlinewege?
Wenn eine körperliche Untersuchung zur Beurteilung gehört: bei neu aufgetretenen Beschwerden ohne klare Ursache, bei Verschlechterung unter laufender Therapie, wenn Laborwerte oder bildgebende Diagnostik nötig sind, bei Verdacht auf eine Erkrankung, die erst noch festgestellt werden muss, und in jedem Notfall. Ebenso bei Arzneimitteln, deren Verordnung an regelmäßige Kontrollen gebunden ist. In diesen Fällen ist der persönliche Kontakt nicht die aufwendigere Alternative, sondern die einzige fachlich vertretbare.
Kann ich vom schriftlichen Weg zum Gespräch wechseln?
Ja, beide Wege stehen nebeneinander. Wer ein Gespräch möchte, kann eine Videosprechstunde buchen, ohne den schriftlichen Weg vorher versucht zu haben. Umgekehrt kann die ärztliche Prüfung nach dem Fragebogen zu dem Ergebnis kommen, dass ein Gespräch erforderlich ist; dann wird die Verordnung nicht ausgestellt, sondern der Weg gewechselt. Diese Richtung ist die wichtigere: Sie ist der Grund, warum der schriftliche Weg überhaupt tragen kann.
Pflichthinweis: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.