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Sortiment und Verfügbarkeit
Welche Sorten es auf Rezept gibt — und wonach sie unterschieden werden
Eine feste Liste gibt es nicht, weil Verfügbarkeit ein Tagesstand ist und kein Zustand. Am 9. September 2026 waren über die angebundenen Apotheken 2.308 Produkte lieferbar, darunter 1.418 verschiedene Blütennamen. Wichtiger als die Namen sind die drei Merkmale, nach denen unterschieden wird: der Wirkstoffgehalt, der Sortentyp und die Herkunft der Charge. Nur eines davon steht auf der Verordnung.
Wirkstoffgehaltoder
Sortentyp und Genetikoder
Hersteller, Charge und Behandlung
Stand: 2026-09-09
Drei Wege verglichen
Quellen: Gesetzestexte und eigene Daten
Auf einen Blick
Kriterium
Wirkstoffgehalt
Sortentyp und Genetik
Hersteller, Charge und Behandlung
Was es bezeichnet
Anteil von THC und CBD in Prozent
botanische Einordnung als Indica, Sativa oder Hybrid
wer produziert hat, welche Charge, ob bestrahlt
Steht es auf der Verordnung
ja, zusammen mit Darreichungsform und Menge
nur mittelbar über den Sortennamen
nein, steht auf der Packung und im Zertifikat
Wie viele Ausprägungen
THC 1 bis 37 Prozent, CBD 0 bis 16 Prozent
drei Gruppen, dazu 1.418 verschiedene Blütennamen
über 80 Hersteller, über 50 Züchter
Wie es streut
zwei Drittel der Blüten ab 25 Prozent THC
Hybrid rund die Hälfte, Indica ein Drittel, Sativa ein Sechstel
rund acht Prozent der Blüten sind bestrahlt
Rolle bei der Entscheidung
das maßgebliche ärztliche Kriterium
nachrangig gegenüber dem Wirkstoffgehalt
nachrangig, außer bei bekannter Unverträglichkeit
Rolle bei der Lieferbarkeit
mittelbar — bestimmte Bereiche sind knapper
gering
das entscheidende Merkmal
Wo man es nachsieht
im Prüfzertifikat der Apotheke und in der Produktangabe
in der Produktangabe der Apotheke
im Live-Bestand der beliefernden Apotheken
Die drei Merkmale im Detail
Was sie bezeichnen, wie stark sie streuen und wofür sie zählen.
1
Wirkstoffgehalt
Stärken
Das Merkmal, nach dem tatsächlich verordnet wird: eine Verordnung nennt die Darreichungsform und den Gehalt
Objektiv messbar und für jede Charge im Prüfzertifikat der Apotheke belegt
Erlaubt einen echten Vergleich zwischen zwei Produkten, anders als ein Name
Bestimmt die Dosierung, die ärztlich festgelegt wird
Limitationen
Die Spanne ist groß: bei den lieferbaren Blüten reicht der ausgewiesene THC-Gehalt von 1 bis 37 Prozent
Zwei Drittel der lieferbaren Blüten liegen bei 25 Prozent oder darüber, das Angebot ist also stark im oberen Bereich
Produkte mit nennenswertem CBD-Anteil sind selten: keines von hundert erreicht fünf Prozent
Der Gehalt schwankt zwischen Chargen derselben Sorte innerhalb der zulässigen Toleranz
Beste Wahl für
Die ärztliche Entscheidung. Wer wissen will, ob zwei Produkte vergleichbar sind, sieht hier nach und nicht auf den Namen.
2
Sortentyp und Genetik
Stärken
Das, was die meisten Menschen meinen, wenn sie von einer Sorte sprechen
Ordnet das Angebot grob in drei Gruppen und macht es überschaubar
Wird von den Herstellern durchgehend angegeben
Hilft im Gespräch, wenn eine frühere Behandlung beschrieben werden soll
Limitationen
Die Einteilung ist botanischer Herkunft und kein arzneilicher Wirknachweis
Die Hälfte des lieferbaren Angebots ist ohnehin als Hybrid ausgewiesen
Ein Sortenname ist kein geschützter Begriff — dasselbe Erzeugnis kann unter verschiedenen Namen laufen
Bei rund 2.300 lieferbaren Produkten und 1.418 verschiedenen Blütennamen taugt der Name nicht als Ordnungsmerkmal
Beste Wahl für
Die grobe Orientierung und das Gespräch. Für die Verordnung selbst ist der Wirkstoffgehalt maßgeblich.
3
Hersteller, Charge und Behandlung
Stärken
Bestimmt in der Praxis, ob etwas heute überhaupt zu bekommen ist
Über 80 Hersteller und mehr als 50 Züchter sind im lieferbaren Bestand vertreten
Die Angabe, ob eine Charge bestrahlt wurde, steht bei nahezu jedem Produkt
Jede Charge trägt ein eigenes Prüfzertifikat
Limitationen
Wechselt am häufigsten von allen drei Merkmalen — eine Charge ist irgendwann aus
Fällt eine Charge aus, ist eine ärztliche Umstellung nötig und keine Ersetzung in der Apotheke
Rund acht Prozent der lieferbaren Blüten sind als bestrahlt ausgewiesen
Die Herstellerangabe ist nicht überall einheitlich geschrieben, was das Zählen erschwert
Beste Wahl für
Die Frage, ob eine Verordnung heute beliefert werden kann. Genau hier scheitern Verordnungen in der Praxis.
Welches Merkmal beantwortet welche Frage?
Sieben typische Ausgangslagen mit klarer Zuordnung.
Ich will wissen, ob zwei Produkte vergleichbar sind
Wirkstoffgehalt vergleichen, nicht den Namen
Ich soll meine frühere Behandlung beschreiben
Darreichungsform, Gehalt und Verträglichkeit nennen
Ich will wissen, ob es heute etwas gibt
Hersteller und Charge — das ist die Lieferbarkeitsfrage
Ich suche etwas mit wenig THC und mehr CBD
Die Auswahl ist objektiv klein — vorher prüfen
Ich vertrage bestrahlte Ware nicht
Die Angabe steht bei nahezu jedem Produkt dabei
Meine Sorte ist ausgefallen
Ärztliche Umstellung, keine Ersetzung durch die Apotheke
Ich will eine feste Liste aller Sorten
Die gibt es nicht — Lieferbarkeit ist ein Tagesstand
Häufige Fragen
Wie viele Cannabissorten sind in Deutschland auf Rezept verfügbar?
Es gibt keine feste Liste, weil Verfügbarkeit kein Zustand ist, sondern ein Tagesstand. Am 9. September 2026 waren über die an deinrezept.de angebundenen Apotheken 2.308 Produkte lieferbar, darunter 1.418 verschiedene Blütennamen sowie Extrakte und weitere Darreichungen. Am Vortag war die Zahl eine andere, morgen ist sie wieder eine andere. Wer eine feste Zahl nennt, nennt einen Katalogstand, keine Lieferbarkeit — das sind zwei verschiedene Dinge, und der Unterschied ist erheblich.
Warum ist der Katalog nicht dasselbe wie das, was lieferbar ist?
Weil ein Katalog auflistet, was eine Apotheke grundsätzlich führen kann, und nicht, was heute im Regal steht. Die Zuordnung von Produkten zu Apotheken ist bei uns mehr als doppelt so groß wie die Zahl der tatsächlich lieferbaren Produkte. Wer über die Zuordnung zählt, kommt auf eine Zahl, die niemand bestellen kann. Deshalb wird der Bestand hier live abgefragt und nicht aus einem Verzeichnis gelesen.
Kann ich mir eine Sorte aussuchen?
Vorschlagen ja, entscheiden nein. Die Verordnung ist eine ärztliche Entscheidung und richtet sich nach Darreichungsform, Wirkstoffgehalt und Verträglichkeit im Einzelfall, nicht nach einem Namen. Sinnvoll ist es, eine frühere Behandlung genau zu beschreiben, also Darreichungsform, Gehalt und Verträglichkeit. Das ist eine brauchbare Information für die ärztliche Beurteilung, ein Sortenname allein ist es nicht.
Was bedeutet es, wenn eine Charge bestrahlt wurde?
Bestrahlung ist ein Verfahren zur Keimreduzierung, das bei pflanzlichen Ausgangsstoffen eingesetzt wird und für Arzneimittel zulässig ist. Ob eine Charge bestrahlt wurde, muss ausgewiesen sein und steht bei nahezu jedem Produkt dabei. Bei den derzeit lieferbaren Blüten sind es rund acht Prozent. Ob das im Einzelfall eine Rolle spielt, gehört in das ärztliche Gespräch.
Warum gibt es so wenige Produkte mit hohem CBD-Anteil?
Weil das Angebot dem folgt, was produziert und importiert wird, und das liegt überwiegend im oberen THC-Bereich. Von den derzeit lieferbaren Blüten erreicht weniger als eines von hundert einen CBD-Gehalt von fünf Prozent oder mehr, während zwei Drittel bei 25 Prozent THC oder darüber liegen. Wer eine Verordnung mit niedrigem THC- und höherem CBD-Anteil sucht, hat objektiv eine kleine Auswahl. Das ist eine Marktlage, keine Eigenschaft eines Anbieters.
Was passiert, wenn die verordnete Sorte nicht lieferbar ist?
Dann ist eine ärztliche Umstellung nötig. Die Apotheke darf nicht eigenmächtig ersetzen, weil sich Produkte im Wirkstoffgehalt und in der Zusammensetzung unterscheiden. Lieferengpässe sind in diesem Bereich Alltag und liegen außerhalb des Einflusses aller Beteiligten. Deshalb ist es praktisch von Vorteil, wenn der Bestand schon vor der Anfrage sichtbar ist.
Was kosten cannabisbasierte Arzneimittel je Gramm?
Die Spanne ist groß. Bei den derzeit über uns lieferbaren Blüten reicht sie von 2,38 € bis 17,00 € je Gramm brutto, der mittlere Wert liegt bei 4,88 €. Der Preis ist der Apothekenpreis und nicht der Preis einer Plattform. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Selbstzahlerweg nichts; der gesetzliche Anspruch nach § 31 Abs. 6 SGB V ist ein anderer Weg mit eigenen Voraussetzungen.
Pflichthinweis: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.