Ist eine Online-Krankschreibung gültig?
Zuerst die Einschränkung in eigener Sache: Wir stellen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus, weder über den Fragebogen noch über die Videosprechstunde. Zur Sache selbst: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine ärztliche Feststellung. Das Entgeltfortzahlungsgesetz knüpft die Nachweispflicht des Arbeitnehmers an eine ärztliche Bescheinigung, nicht an den Weg, auf dem der ärztliche Kontakt zustande gekommen ist. Uns ist keine Vorschrift bekannt, die einen Arbeitgeber berechtigen würde, eine ordnungsgemäß ausgestellte Bescheinigung allein wegen des Übertragungswegs zurückzuweisen. Das ist unsere Lesart des Gesetzes und keine Rechtsberatung; wer in einer Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber steht, sollte sie anwaltlich prüfen lassen. Was dagegen sehr wohl den Ausschlag gibt: ob die Feststellung nach den Regeln der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie zustande kam.
Warum bietet deinrezept.de keine Krankschreibung an?
Weil eine Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit etwas anderes verlangt als eine Verordnung. Sie ist eine Aussage darüber, ob jemand seine konkrete Tätigkeit ausüben kann — dieselbe Erkrankung kann im Büro folgenlos bleiben und auf dem Bau nicht. Unser Angebot ist auf Verordnungen ausgerichtet, und wir haben uns bewusst gegen diesen Bereich entschieden. Diese Seite steht hier, weil die Frage trotzdem gestellt wird und eine sachliche Antwort verdient. Wer eine Krankschreibung braucht, findet sie über die drei oben beschriebenen Wege.
Wie kommt die Bescheinigung zum Arbeitgeber?
Für gesetzlich Versicherte sieht § 5 Abs. 1a EntgFG einen eigenen Weg vor: Die Arbeitsunfähigkeit wird ärztlich festgestellt, die Praxis übermittelt die Daten an die Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Der Versicherte bekommt eine Ausfertigung für die eigenen Unterlagen. Privatversicherte und Beschäftigte in Privathaushalten mit geringfügiger Beschäftigung fallen nicht unter diesen Weg; sie legen die Bescheinigung selbst vor. Wichtig bleibt in jedem Fall die Mitteilung an den Arbeitgeber — sie ersetzt der elektronische Abruf nicht.
Bis wann muss ich mich krankmelden und den Nachweis vorlegen?
§ 5 Abs. 1 EntgFG verlangt, die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert sie länger als drei Kalendertage, ist ein ärztlicher Nachweis spätestens am darauffolgenden Arbeitstag fällig; der Arbeitgeber darf ihn auch früher verlangen. Viele Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen sehen strengere Regeln vor, etwa den Nachweis ab dem ersten Tag. Maßgeblich ist deshalb immer, was im eigenen Vertrag steht — das Gesetz setzt nur die äußere Grenze.
Wann kommt eine telefonische Krankschreibung in Betracht?
Die Voraussetzungen regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie. Sie knüpft den Weg unter anderem daran, dass die Praxis den Patienten bereits kennt und keine schwere Symptomatik vorliegt. Fristen und Höchstdauer geben wir hier bewusst nicht wieder: Wir bieten diesen Weg nicht an, könnten Änderungen der Richtlinie also nicht zuverlässig nachpflegen, und eine veraltete Zahl wäre schlechter als keine. Die geltende Fassung steht auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses; die eigene Praxis sagt es auf Nachfrage ebenfalls.
Kann eine Ärztin die Krankschreibung verweigern?
Ja. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Beurteilung und kein Dienst auf Bestellung. Ergibt die Untersuchung oder das Gespräch, dass die Tätigkeit ausgeübt werden kann, wird keine Bescheinigung ausgestellt. Ebenso kann eine Ärztin zu dem Ergebnis kommen, dass der gewählte Weg nicht trägt und eine Vorstellung in der Praxis nötig ist. Das gilt auf allen drei hier beschriebenen Wegen gleichermaßen.