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Testwege bei sexuell übertragbaren Infektionen

Wo lasse ich mich auf Geschlechtskrankheiten testen? Drei Wege im Vergleich

Eines vorweg: Wir testen nicht. Wir führen keine Probenentnahme durch und werten keine Laborbefunde aus — unser Angebot setzt einen Befund voraus, es geht ihm nicht voraus. Diese Seite stellt deshalb die drei Wege nebeneinander, die tatsächlich zu einem Ergebnis führen: das Gesundheitsamt mit seinem gesetzlichen Auftrag nach § 19 IfSG, die ärztliche Praxis und den Selbsttest per Post mit Laborauswertung. Und sie räumt mit einer verbreiteten Halbwahrheit auf, nämlich dass es beim Gesundheitsamt überall kostenlos sei.

Stand: 2026-08-27
KriteriumGesundheitsamtHausarzt- oder FachpraxisSelbsttest per Post mit Laborauswertung
Zugang
Offene Sprechstunde oder Termin beim örtlichen AmtTermin in der PraxisBestellung, Probenentnahme zu Hause, Rücksendung
Anonymität
Vorgesehen, § 19 Abs. 1 IfSGNicht möglichGegenüber dem Umfeld ja, gegenüber dem Anbieter nein
Kosten
Je nach Amt, keine gesetzlich angeordnete UnentgeltlichkeitBei ärztlichem Anlass Kassenleistung, sonst häufig SelbstzahlerleistungVom Anbieter festgelegt, hier bewusst nicht beziffert
Untersuchungsumfang
Vom einzelnen Amt festgelegtÄrztlich ausgewählt nach AnlassVorgefertigt, vor der Bestellung nachlesbar
Befund
Ärztlich beziehungsweise fachlich begleitetÄrztlich erhoben und beurteiltLaborergebnis ohne ärztliche Einordnung
Behandlung
In der Regel nicht vor OrtIm selben Behandlungsverlauf möglichNicht enthalten
Grundlage
§ 19 IfSGÄrztlicher BehandlungsvertragKaufvertrag mit dem Anbieter

Die drei Testwege im Detail

Ohne Anbieternamen und ohne Behandlungsempfehlung. Was jeder Weg nicht leistet, steht dabei.

Gesundheitsamt

Stärken

  • Beratung und Untersuchung zu sexuell übertragbaren Krankheiten gehören zum gesetzlichen Auftrag der Gesundheitsämter (§ 19 Abs. 1 IfSG)
  • Die Angebote können anonym in Anspruch genommen werden, soweit dadurch Kostenerstattungsansprüche nicht gefährdet werden
  • Beratung und Testung liegen in einer Hand, das Gespräch ist Teil des Angebots
  • Erreichbar auch ohne Krankenversicherung und ohne Versichertenkarte
  • In vielen Ämtern gibt es offene Sprechstunden ohne vorherige Anmeldung

Limitationen

  • Kostenfrei ist es nicht überall: Das Gesetz ordnet keine allgemeine Unentgeltlichkeit an, § 19 Abs. 2 IfSG regelt nur die Kostentragung anderer Träger
  • Welche Erreger untersucht werden, entscheidet das einzelne Amt — der Umfang ist nicht bundesweit einheitlich
  • Sprechzeiten sind oft eng, und nicht jedes Amt bietet dasselbe an
  • Eine Behandlung findet dort in der Regel nicht statt; dafür folgt eine Weiterleitung
  • Anonymität und spätere Abrechnung über eine Versicherung schließen einander praktisch aus
Beste Wahl für

Testung ohne Namen, ohne Versichertenkarte und mit Beratung im selben Termin.

Hausarzt- oder Fachpraxis

Stärken

  • Beschwerden werden untersucht, nicht nur getestet — die Probe ist dann Teil einer Diagnostik
  • Die Praxis wählt aus, worauf zu testen ist, statt einen vorgefertigten Umfang abzuarbeiten
  • Ein auffälliger Befund lässt sich unmittelbar besprechen und behandeln
  • Bei ärztlichem Anlass in der Regel eine Kassenleistung
  • Kontrolluntersuchungen nach einer Behandlung gehören zum selben Behandlungsverlauf

Limitationen

  • Anonym geht es nicht: Untersuchung und Befund laufen unter Ihrem Namen
  • Ohne ärztlichen Anlass ist eine Testung häufig eine Selbstzahlerleistung — was gilt, klärt die Praxis vorab
  • An Termine und Sprechzeiten gebunden
  • Manche Menschen sprechen über Sexualität in der Hausarztpraxis ungern; eine fachärztliche Praxis kann hier der leichtere Weg sein
Beste Wahl für

Beschwerden, unklare Befunde und alle Fälle, in denen aus dem Ergebnis unmittelbar eine Behandlung folgen soll.

Selbsttest per Post mit Laborauswertung

Stärken

  • Die Probe wird zu Hause genommen, das Labor wertet sie aus
  • Kein Termin und keine Wegezeit nötig, was bei fehlenden Angeboten vor Ort den Ausschlag geben kann
  • Der Umfang steht vor der Bestellung fest und ist nachlesbar
  • Das Ergebnis liegt schriftlich vor und lässt sich einer Praxis vorlegen

Limitationen

  • Die Aussagekraft hängt an der Probenqualität — eine falsch genommene Probe erzeugt ein falsches Ergebnis, nicht gar keines
  • Der Zeitpunkt entscheidet mit: Zu früh nach einem Risiko kann ein Test negativ ausfallen, obwohl eine Infektion vorliegt
  • Ein Beratungsgespräch findet nicht statt, und Rückfragen zum Befund beantwortet kein Versandumschlag
  • Preise legen die Anbieter selbst fest; wir beziffern sie hier nicht, weil uns keine geprüften Werte vorliegen
  • Ein Ergebnis ist noch keine Diagnose und keine Behandlung
Beste Wahl für

Eine erste Abklärung ohne Beschwerden, wenn ein Angebot vor Ort fehlt — mit ärztlicher Beurteilung im Anschluss.

Welcher Weg beantwortet Ihre Frage?

Fünf Ausgangslagen, jeweils mit dem Weg, der dafür gedacht ist — und der Frage, die vorher zu beantworten ist.

  • Ich möchte anonym bleiben
    Das Gesundheitsamt — § 19 Abs. 1 IfSG sieht die anonyme Inanspruchnahme ausdrücklich vor
  • Ich habe Beschwerden
    In eine ärztliche Praxis. Ein Test ohne Untersuchung beantwortet dann die falsche Frage
  • Ich hatte ein Risiko, habe aber keine Beschwerden
    Der Zeitpunkt entscheidet über die Aussagekraft — das ist wichtiger als die Wahl des Wegs
  • Mir liegt ein Befund vor und ich brauche eine Behandlung
    Der Befund gehört ärztlich beurteilt; erst danach steht eine Verordnung überhaupt zur Debatte
  • Ich möchte wissen, ob die Kasse die Testung übernimmt
    Bei ärztlichem Anlass in der Regel ja, ohne Anlass häufig nicht — das klärt die Praxis vorab

Häufige Fragen

Wo kann ich mich auf Geschlechtskrankheiten testen lassen?

Es gibt drei übliche Wege: das Gesundheitsamt, eine ärztliche Praxis und einen Selbsttest per Post, dessen Probe ein Labor auswertet. Für das Gesundheitsamt steht der Auftrag im Infektionsschutzgesetz: Nach § 19 Abs. 1 IfSG bietet es bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten Beratung und Untersuchung an oder stellt sie sicher, und die Angebote können anonym in Anspruch genommen werden, soweit dadurch die Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen nicht gefährdet wird. Bei uns selbst geht das nicht: Wir führen keine Tests durch und werten keine Laborbefunde aus.

Ist der Test beim Gesundheitsamt kostenlos?

Häufig ja, aber nicht weil das Gesetz es anordnet. § 19 IfSG verpflichtet die Gesundheitsämter zum Angebot und sieht die anonyme Inanspruchnahme vor; eine allgemeine Unentgeltlichkeit steht dort nicht. Absatz 2 regelt vielmehr, dass andere Kostenträger die Sachkosten tragen, soweit gegen sie ein Leistungsanspruch besteht. Was ein einzelnes Amt konkret kostenfrei anbietet und welche Erreger es überhaupt untersucht, unterscheidet sich deshalb von Ort zu Ort. Ein Anruf vorher klärt beides — die pauschale Aussage, beim Gesundheitsamt sei es überall umsonst, trägt nicht.

Bieten Sie einen Test an?

Nein. Wir führen keine Probenentnahme durch, betreiben kein Labor und werten keine Laborbefunde aus. Unser Angebot setzt an einer späteren Stelle an: bei der ärztlichen Beurteilung eines vorliegenden Befundes und, wenn sie das ergibt, bei einer Verordnung. Wer nicht weiß, ob eine Infektion vorliegt, ist auf einem der drei oben beschriebenen Wege richtig und nicht bei uns.

Ich habe ein positives Ergebnis aus einem Selbsttest. Reicht das für ein Rezept?

Ein Laborergebnis allein ist keine Diagnose. Es gehört ärztlich eingeordnet: Passt das Ergebnis zum Zeitpunkt, zur Probenart und zu den Beschwerden, sind Bestätigungstests nötig, spricht etwas gegen eine bestimmte Behandlung? Erst diese Beurteilung trägt eine Verordnung. § 48 Abs. 1 AMG hält den Grundsatz fest: Verschreibungspflichtige Arzneimittel „dürfen nur bei Vorliegen einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung oder einer tierärztlichen Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden“. Der Weg führt also über eine ärztliche Beurteilung, nicht am Befund vorbei und nicht über ihn hinweg.

Wie zuverlässig sind Selbsttests per Post?

Das hängt an drei Dingen: am Erreger, am Zeitpunkt und an der Probe. Zwischen einer Ansteckung und dem Zeitpunkt, ab dem ein Test sie überhaupt anzeigen kann, liegt je nach Erreger eine Spanne — wer zu früh testet, bekommt ein unauffälliges Ergebnis, das nichts ausschließt. Dazu kommt die Probenqualität: Ein falsch entnommener Abstrich liefert kein leeres Ergebnis, sondern ein irreführendes. Die Labore selbst arbeiten mit denselben Verfahren wie bei ärztlich veranlassten Proben; die Unsicherheit entsteht davor, nicht im Labor. Deshalb gehört ein Ergebnis, das nicht zu den Umständen passt, besprochen.

Was ist mit meinen Sexualpartnern?

Eine festgestellte Infektion betrifft selten nur eine Person. Ob und wen es zu informieren gilt, gehört zum ärztlichen Gespräch nach einem auffälligen Befund; manche Erkrankungen erfordern zudem, dass Partner mituntersucht oder mitbehandelt werden, weil eine einseitige Behandlung sonst folgenlos bleibt. Auch das ist ein Grund, ein Ergebnis nicht allein mit einem Laborbogen abzuhaken. Beratungsstellen und Gesundheitsämter unterstützen bei dieser Frage ausdrücklich und auf Wunsch anonym.

Pflichthinweis: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Hinweis zur Methodik

Die Daten in diesem Vergleich wurden zuletzt am 2026-08-27 überprüft. Quellen: § 19 IfSG — Aufgaben des Gesundheitsamtes in besonderen Fällen, § 48 AMG — Verschreibungspflicht, § 34 SGB V — Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, deinrezept.de — Behandlung bei Geschlechtskrankheiten, deinrezept.de — Online-Rezept oder Hausarzt. Angaben zu eigenen Preisen und Versandkosten stammen aus dem laufenden System, nicht aus dem Marketing. Preise und Verfügbarkeit können sich kurzfristig ändern. Kein bezahltes Placement, keine Affiliate-Links.

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Ärztliche Prüfung nach vorliegendem Befund durch approbierte Ärztinnen und Ärzte, in vier Sprachen. Einen Test bieten wir nicht an, und das sagen wir vor dem Klick.

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