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Folgeverordnung

Muss ich für eine Wiederholung zum Arzt? Drei Wege zur Folgeverordnung

Es kommt darauf an, ob sich etwas geändert hat. Bei einer unveränderten, ärztlich eingestellten Dauermedikation ist der Aufwand einer Fortführung gering — sobald Dosis, Beschwerden oder Begleitmedikation anders sind, steht keine Wiederholung an, sondern eine neue Therapieentscheidung. Diese Seite wägt drei Wege gegeneinander ab: die Folgeverordnung online, die Wiedervorstellung in der Praxis und das Wiederholungsrezept, das mehrfach eingelöst werden darf. Auch dort, wo unser eigener Weg nicht trägt.

Stand: 2026-08-27
KriteriumFolgerezept onlineWiedervorstellung in der PraxisWiederholungsrezept mit mehreren Einlösungen
Voraussetzung
Unveränderte, bereits begonnene TherapieTermin, keine weiteren BedingungenÄrztliche Entscheidung der verordnenden Praxis
Für eine Erstverordnung
NeinJaNein, setzt eine laufende Therapie voraus
Was geprüft wird
Ärztliche Beurteilung der VeränderungsangabenUntersuchung, Befunde und GesprächVorab, bei der Ausstellung
Kosten
2,98 Euro je VerordnungÜber die Versichertenkarte, ohne eigenen BetragWie die zugrunde liegende Verordnung
Kassenleistung
Nein, PrivatrezeptJa, im Rahmen des LeistungskatalogsJe nach Verordnung und Anwendungsgebiet
Einlösungen je Rezept
Eine je VerordnungNach ärztlicher FestlegungMehrere, nach dem Vermerk auf der Verschreibung
Grenzen
Keine Betäubungsmittel, keine kontrollpflichtigen TherapienAn Sprechzeiten gebundenNicht bei Betäubungsmitteln, nicht über uns erhältlich
Verhältnis zur Kontrolle
Ersetzt keine KontrolluntersuchungIst die KontrolleErsetzt sie nicht, sondern setzt sie voraus

Die drei Wege zur Folgeverordnung im Detail

Jeweils mit den Fällen, in denen der Weg nicht trägt. Unser eigener steht dabei mit der längsten Liste.

Folgerezept online

Stärken

  • Gedacht für den Fall, in dem sich seit der letzten ärztlichen Beurteilung nichts geändert hat
  • Die Angaben aus der vorherigen Bestellung liegen vor, es wird nach Veränderungen gefragt statt alles neu zu erheben
  • Kostet 2,98 Euro je Verordnung, ohne Abonnement und ohne wiederkehrende Gebühr
  • Ein Beleg des alten Rezepts muss nicht hochgeladen werden
  • Steht auch für die Anwendungsgebiete offen, die die gesetzliche Kasse ausschließt

Limitationen

  • Die kurze Strecke ist je Behandlungsart erst ab der zweiten Bestellung freigeschaltet — die erste läuft über den vollständigen Fragebogen
  • Ersetzt keine Erstverordnung und keine neue Therapieentscheidung
  • Nicht für Betäubungsmittel und nicht für Behandlungen, die an Laborkontrollen gebunden sind
  • Immer ein Privatrezept: Weder die Verordnung noch das Arzneimittel erstattet die gesetzliche Kasse
  • Die Fortführung kann abgelehnt werden, wenn die Angaben auf eine Veränderung hindeuten
  • Jede Verordnung von uns ist eine Einzelverordnung — einen Wiederholungsvermerk tragen unsere Rezepte nicht
Beste Wahl für

Eine stabile, bereits ärztlich eingestellte Dauermedikation ohne neue Beschwerden und ohne Dosisänderung.

Wiedervorstellung in der Praxis

Stärken

  • Blutdruck, Gewicht, Laborwerte und Untersuchungsbefunde fließen in die Entscheidung ein
  • Dosis und Präparat lassen sich anpassen, statt nur fortzuschreiben
  • Für gesetzlich Versicherte eine Kassenleistung, die Verordnung läuft über das E-Rezept
  • Die Praxis erkennt Entwicklungen über Jahre, die in einer einzelnen Momentaufnahme untergehen
  • Der einzige Weg, auf dem eine Therapie beendet oder umgestellt werden kann, wenn sie nicht mehr passt

Limitationen

  • Termin und Wegezeit, in ländlichen Regionen mit erheblichem Aufwand verbunden
  • Für eine völlig unveränderte Fortführung ist das oft mehr Aufwand, als die Sache verlangt
  • Auch in der Praxis bleiben die sechs Anwendungsgebiete des § 34 Abs. 1 SGB V von der Erstattung ausgenommen
  • Wer sich auf Deutsch schwertut, findet nicht überall eine Praxis, die das auffängt
Beste Wahl für

Jede Veränderung: neue Beschwerden, andere Dosis, zusätzliche Arzneimittel oder eine anstehende Kontrolle.

Wiederholungsrezept mit mehreren Einlösungen

Stärken

  • Eine Verordnung deckt mehrere Abgaben ab, es braucht dazwischen keinen neuen Rezeptvorgang
  • Die Arzneimittelverschreibungsverordnung sieht dafür einen Vermerk mit der Anzahl der Wiederholungen auf der Verschreibung vor (§ 2 Abs. 1 Nr. 6a AMVV)
  • Sinnvoll bei langjähriger, stabiler Dauermedikation mit festem Kontrollrhythmus
  • Reduziert die Zahl der Vorgänge, ohne die ärztliche Kontrolle zu ersetzen

Limitationen

  • Nur die verordnende Praxis kann eine solche Verschreibung ausstellen; sie lässt sich nicht nachträglich beantragen
  • Wir stellen sie nicht aus — jede Verordnung von uns gilt für eine Abgabe
  • Ob sie im Einzelfall vertretbar ist, entscheidet allein die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt
  • Für Betäubungsmittel und für Arzneimittel mit besonderen Verschreibungsvorgaben kommt sie nicht in Betracht
  • Ändern sich Beschwerden oder Dosis innerhalb der Laufzeit, ist sie überholt und der Weg führt zurück in die Praxis
Beste Wahl für

Langjährige Dauertherapien in ärztlicher Begleitung, bei denen die Praxis den Rhythmus ohnehin festlegt.

Wiederholung oder neue Entscheidung?

Fünf Ausgangslagen, jeweils mit der Frage, die zuerst beantwortet werden muss.

  • Meine Therapie läuft seit Monaten unverändert
    Eine Fortführung ohne neuen Termin kommt in Betracht — die ärztliche Prüfung entscheidet im Einzelfall
  • Die Dosis soll geändert werden
    In die Praxis. Eine Änderung ist keine Wiederholung, sondern eine neue Entscheidung
  • Eine Kontrolluntersuchung steht an oder ist überfällig
    Zuerst die Kontrolle. Kein Online-Weg ersetzt Blutwerte und Untersuchungsbefunde
  • Ich möchte weniger einzelne Rezeptvorgänge
    Das Wiederholungsrezept ist dafür gedacht — ausstellen kann es nur die verordnende Praxis
  • Ich bestelle diese Behandlung zum ersten Mal
    Dann führt der Weg über den vollständigen Fragebogen; die kürzere Strecke öffnet sich danach

Häufige Fragen

Muss ich für eine Wiederholung meiner Dauermedikation zum Arzt?

Das hängt daran, ob sich etwas geändert hat. Läuft eine ärztlich eingestellte Therapie unverändert weiter, kommt eine Fortführung ohne neuen Termin in Betracht — die ärztliche Beurteilung entfällt dabei nicht, sie stützt sich nur auf Ihre Angaben statt auf eine Untersuchung. Sobald sich Dosis, Beschwerden oder Begleitmedikation ändern, ist das etwas anderes: Dann steht keine Wiederholung an, sondern eine neue Therapieentscheidung, und die gehört ärztlich beurteilt. Abgegeben werden darf ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel in jedem Fall nur, wie § 48 Abs. 1 AMG es formuliert, „bei Vorliegen einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung“.

Worin unterscheidet sich diese Seite vom Ratgeber zum Folgerezept?

Der Ratgeber beschreibt unseren eigenen Weg: welche Voraussetzungen gelten, wie der Ablauf aussieht und was er kostet. Diese Seite stellt drei Wege nebeneinander und nennt auch die Fälle, in denen unser Weg der falsche ist. Beides hat seine Berechtigung, beantwortet aber unterschiedliche Fragen: Der Ratgeber sagt, wie es geht. Diese Seite sagt, ob es überhaupt der richtige Weg ist.

Was ist ein Wiederholungsrezept genau?

Eine Verschreibung, die mehr als einmal in der Apotheke eingelöst werden darf, ohne dass dazwischen ein neues Rezept ausgestellt wird. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung sieht dafür vor, dass die Verschreibung einen Vermerk mit der Anzahl der Wiederholungen trägt (§ 2 Abs. 1 Nr. 6a AMVV). Wie viele Abgaben und über welchen Zeitraum, legt damit die verordnende Praxis fest — wir beziffern das hier bewusst nicht, weil es keine allgemeine Zahl ist, sondern eine Angabe auf dem einzelnen Rezept. Bei uns gibt es diesen Weg nicht: Jede Verordnung, die wir ausstellen, gilt für eine Abgabe.

Warum ist die kurze Strecke bei der ersten Bestellung nicht wählbar?

Weil eine Fortführung etwas voraussetzt, das es bei einer ersten Bestellung noch nicht gibt: eine bei uns dokumentierte ärztliche Beurteilung derselben Behandlung. Die erste Bestellung zu einem Anliegen läuft deshalb immer über den vollständigen Fragebogen. Ab der zweiten Bestellung derselben Behandlungsart steht die kürzere Strecke offen. Das steht hier so deutlich, weil eine Seite, die den kurzen Weg beschreibt, ohne diese Einschränkung ein Versprechen abgibt, das ein Erstbesucher nicht einlösen kann.

Kann die Fortführung abgelehnt werden?

Ja, und das kommt vor. Ergeben die Angaben, dass sich der Zustand verändert hat, dass Nebenwirkungen aufgetreten sind oder dass eine Kontrolle überfällig ist, wird die Verordnung nicht ausgestellt. Sie bekommen dann eine Rückmeldung mit dem Grund. Das ist die Funktion der Prüfung: Sie soll aussortieren, was nicht ohne ärztliche Wiedervorstellung fortgeschrieben werden sollte.

Ersetzt eine Folgeverordnung die Kontrolle beim Hausarzt?

Nein, und keiner der beiden Online-Wege gibt das her. Blutdruck, Blutwerte, Gewicht und körperliche Befunde entstehen in einer Praxis, nicht in einem Formular. Wer eine Dauertherapie führt, braucht den vereinbarten Kontrollrhythmus weiterhin — die Folgeverordnung überbrückt die Zeit dazwischen, sie tritt nicht an die Stelle der Kontrolle. Wo eine Behandlung Laborwerte voraussetzt, steht sie bei uns ohnehin nicht zur Verfügung.

Pflichthinweis: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Hinweis zur Methodik

Die Daten in diesem Vergleich wurden zuletzt am 2026-08-27 überprüft. Quellen: § 48 AMG — Verschreibungspflicht, § 2 AMVV — Inhalt der Verschreibung, § 34 SGB V — Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, deinrezept.de — Folgerezept online anfordern, deinrezept.de — Online-Rezept oder Hausarzt. Angaben zu eigenen Preisen und Versandkosten stammen aus dem laufenden System, nicht aus dem Marketing. Preise und Verfügbarkeit können sich kurzfristig ändern. Kein bezahltes Placement, keine Affiliate-Links.

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Für eine bereits ärztlich begonnene Behandlung, die unverändert weiterläuft. 2,98 Euro je Verordnung, kein Abonnement. Die Prüfung kann auch zu einer Ablehnung führen.

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