Was deckt der Online-Arzt-Service von Shop-Apotheke ab?
Nach Angaben des Anbieters Verhütung und Hautthemen — und sonst nichts. Der Ablauf entspricht dem der Rezeptplattformen: schriftlicher Fragebogen, ärztliche Prüfung, Privatrezept. Die Behandlungsgebühr liegt laut Eigenangabe zwischen 12,90 und 25,00 € (Stand 27.08.2026), eine Videosprechstunde gibt es nicht, die Verständigung läuft über App und Konto. Wer ein Anliegen außerhalb dieser beiden Felder hat, braucht einen anderen Weg.
Sind das deutsche Ärztinnen und Ärzte?
Der Anbieter gibt an, dass die prüfenden Ärztinnen und Ärzte beim Irish Medical Council registriert sind. Das ist die irische Ärztekammer; die berufsrechtliche Aufsicht liegt damit nicht bei einer deutschen Kammer. Eine Bewertung ist das nicht — es ist ein Unterschied, der sich auf die Frage auswirkt, an wen man sich mit einer berufsrechtlichen Beschwerde wendet. Bei deinrezept.de führen die prüfenden Ärztinnen und Ärzte deutsche Arztkennzeichen (BSNR und LANR); für DoktorABC ließ sich dazu in der geprüften Quelle nichts finden.
Darf eine Apotheke einen eigenen Arztdienst betreiben?
Die Nähe von Arzt und Apotheke ist gesetzlich geregelt. § 11 Abs. 1 Satz 1 ApoG untersagt Erlaubnisinhabern und Apothekenpersonal Rechtsgeschäfte und Absprachen, die „eine bevorzugte Lieferung bestimmter Arzneimittel, die Zuführung von Patienten, die Zuweisung von Verschreibungen“ zum Gegenstand haben — so der Wortlaut. Ob eine konkrete Gestaltung darunter fällt, beurteilen Gerichte im Einzelfall; das Landgericht Köln hat am 29.04.2026 (84 O 156/22, nicht rechtskräftig) die Weiterleitung von Patienten an eine bestimmte Apotheke als Verstoß gegen § 11 ApoG gewertet. Diese Seite bewertet ausdrücklich nicht, wie einzelne Anbieter das umsetzen.
Wo liegt der praktische Unterschied zu einer reinen Rezeptplattform?
In der Breite und in der Trennung. Eine Versandapotheke mit eigenem Arztdienst deckt genau die Felder ab, die zu ihrem Sortiment passen — hier zwei. Eine Rezeptplattform ist an kein eigenes Lager gebunden: deinrezept.de führt 40 Behandlungen und gibt Verordnungen an 374 angebundene Apotheken, DoktorABC beziffert allein auf seiner Gebührenseite vier Felder. Dafür kommt bei der Versandapotheke alles aus einem Konto.
Wer trägt die Gebühr für die ärztliche Prüfung?
Bei allen drei Anbietern die Patientin oder der Patient. Alle drei enden beim Privatrezept und rechnen nicht über die gesetzliche Krankenkasse ab — das ist bei Shop-Apotheke, deinrezept.de und DoktorABC gleichermaßen deren Eigenangabe. Die Gebühr ist dabei etwas anderes als der Preis des Präparats: Sie fällt für die Prüfung an, unabhängig davon, was am Ende verordnet wird.
Was tun, wenn mein Anliegen nicht in eines der beiden Felder fällt?
Dann kommt der Arztdienst der Versandapotheke dafür nicht infrage, und die Frage lautet nicht mehr, welcher Anbieter günstiger ist, sondern welcher das Anwendungsgebiet überhaupt führt. Geht es um eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, führt keiner der drei Wege zum Ziel — dafür braucht es einen Anbieter mit Videosprechstunde.