Remexian 30/1 GMO Breath
Verschreibungspflichtiges Medizinalcannabis. Ob eine Behandlung mit dieser Sorte in Frage kommt, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

Eckdaten
- Art
- Hybrid
- THC-Gehalt
- 30 %
- CBD-Gehalt
- 0,1 %
- Genetik
- GMO Breath
- Form
- Blüte
- Bestrahlt
- Nein
Terpenprofil
- Beta-Caryophyllen1
- Limonen0,9
- Myrcen0,8
Terpene sind die Duft- und Aromastoffe der Pflanze. Die Angaben stammen aus den Herstellerdaten der Apotheke.
Beschriebene Wirkungen
- Relaxend
- Schläfrig
Angaben des Herstellers. Wie eine Sorte im Einzelfall wirkt, ist individuell verschieden.
Über die Sorte
Remexian 30/1 GMO BreathRemexian 30/1 GMO mit dem Strain GMO Breath hat eine indica-dominante Hybrid-Genetik. GMO Breath entstand durch Kreuzung von Mendo Breath mit GMO (Girl Scout Cookies x Chem Dog). GMO Breath hat dichte, längliche Blüten in hellgrüner Farbe, die mit deutlich sichtbar mit Trichomen bedeckt sind. Der Wirkstoffgehalt liegt bei ungefähr 30% THC und < 1,0% CBD. Die Blütensorte ist unbestrahlt und wird in Kanada produziert.
Die typischen Effekte und AromenKonsumenten haben die Erfahrung gemacht, dass die Blüte bei der Anwendung Schläfrig und Relaxed machen soll. Aroma und Geschmack werden als Citrus und Würzig beschrieben. Der GMO Breath Strain zeichnet sich durch ein kräftiges Aroma und einen insgesamt herzhaften Geschmack aus, mit würzigen Untertönen und einem unverkennbar knoblauchartigen Aroma.
Terpene und potentielle medizinische WirkungDiese Cannabisblüte enthält u.a. die Terpene Myrcen, Limonen, Beta-Caryophyllen und Alpha-Cedren. Viele Patienten haben die Erfahrung gemacht, dass Remexian 30/1 GMO: bei Stress, Schlafstörungen und Depression helfen kann. Hinweis: Diese Informationen beruhen auf Angaben und Erfahrungen von einzelnen Patienten und können daher kein Ersatz für professionelle medizinische Beratung sein.
Behandlung mit medizinischem Cannabis
Eine Verordnung setzt eine ärztliche Beurteilung voraus. Der Fragebogen dauert wenige Minuten; welche Sorte in Frage kommt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt.
Zur Behandlung