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Online-Krankschreibung (AU): So funktioniert sie per Telemedizin
Allgemein17. April 20267 min Lesezeit

Online-Krankschreibung (AU): So funktioniert sie per Telemedizin

Bei einer Erkältung zum Arzt fahren? Oft geht es heute auch digital. Erfahren Sie, wie die Online-Krankschreibung per Telemedizin abläuft, was rechtlich gilt und wo ihre Grenzen liegen.

deinrezept.de Ärzteteam
Aktualisiert am 17. April 2026

Was ist eine Online-Krankschreibung (eAU)?

Wer krank ist, braucht für den Arbeitgeber in der Regel ab dem vierten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung – die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), umgangssprachlich „der gelbe Schein". Sie bestätigt, dass Sie aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht arbeiten können. Eine Online-Krankschreibung ist nichts grundsätzlich anderes: Es ist dieselbe ärztliche Bescheinigung, nur dass die ärztliche Einschätzung per Telemedizin statt im Wartezimmer erfolgt.

Seit 2023 läuft die AU für gesetzlich Versicherte zudem überwiegend als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Das bedeutet: Die Arztpraxis übermittelt die Krankschreibung digital direkt an Ihre Krankenkasse. Ihr Arbeitgeber ruft die Daten anschließend elektronisch bei der Kasse ab. Den klassischen Papierschein für die Kasse müssen Sie also in der Regel nicht mehr selbst einreichen.

Wichtig ist die Unterscheidung zweier Dinge: Die Übermittlung der AU ist heute standardmäßig elektronisch (eAU). Die Konsultation, auf deren Grundlage die AU ausgestellt wird, kann klassisch in der Praxis oder telemedizinisch erfolgen. „Online-Krankschreibung" meint genau diesen zweiten Punkt: Sie schildern Ihre Beschwerden digital, und eine Ärztin oder ein Arzt entscheidet aus der Ferne, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Wer mit Fieber im Bett liegt, muss so nicht erst ins Wartezimmer und setzt dort auch niemanden einem Ansteckungsrisiko aus. Diese Bequemlichkeit darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um eine echte ärztliche Entscheidung mit denselben Sorgfaltspflichten wie in der Praxis handelt.

Rechtlicher Rahmen: Ist die Fernbehandlung erlaubt?

Eine Frage steht für viele zuerst im Raum: Darf eine Ärztin überhaupt jemanden krankschreiben, den sie nicht persönlich gesehen hat? Die Antwort lautet: ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die rechtliche Grundlage bildet die ärztliche Berufsordnung. Seit 2018 ist die ausschließliche Fernbehandlung nach § 7 der (Muster-)Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) erlaubt, sofern dies im Einzelfall ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewahrt bleibt.

Entscheidend ist also nicht das Medium, sondern die ärztliche Vertretbarkeit im Einzelfall. Die behandelnde Person muss anhand der geschilderten Beschwerden beurteilen können, ob eine zuverlässige Einschätzung ohne körperliche Untersuchung möglich ist. Bei einem klaren, gut beschreibbaren Erkältungsbild ist das häufig der Fall – bei unklaren, schweren oder ungewöhnlichen Symptomen dagegen oft nicht.

Daraus folgt ein zentraler Punkt, der seriöse Anbieter von unseriösen unterscheidet: Eine Krankschreibung ist niemals garantiert. Sie ist das Ergebnis einer ärztlichen Bewertung, kein Produkt, das man bestellt. Reichen die Angaben nicht aus oder bestehen Zweifel, kann die Ärztin eine Videosprechstunde verlangen, weitere Fragen stellen oder den Besuch einer Praxis empfehlen. Genau das ist gewollt und ein Zeichen für Qualität.

Für die Videosprechstunde gelten ebenfalls klare Vorgaben: Sie muss über zertifizierte, datenschutzkonforme Videodienste laufen. Ihre Gesundheitsdaten unterliegen dabei der ärztlichen Schweigepflicht und dem Datenschutz – unabhängig davon, ob das Gespräch in der Praxis oder am Bildschirm stattfindet.

Der Ablauf Schritt für Schritt

Eine Online-Krankschreibung folgt in der Regel einem nachvollziehbaren Ablauf. Bei einem seriösen telemedizinischen Angebot sieht er typischerweise so aus:

  • Medizinischer Fragebogen: Sie schildern Ihre Beschwerden, deren Beginn und Verlauf, relevante Vorerkrankungen und Medikamente. Je genauer und ehrlicher Ihre Angaben, desto besser kann die ärztliche Einschätzung erfolgen.
  • Ärztliche Prüfung: Eine Ärztin oder ein Arzt sichtet die Angaben. Reichen sie für eine sichere Beurteilung aus, kann die Entscheidung auf dieser Basis getroffen werden. Bestehen Rückfragen oder Zweifel, schließt sich häufig eine Videosprechstunde an.
  • Entscheidung: Liegt aus ärztlicher Sicht eine Arbeitsunfähigkeit vor, wird die AU ausgestellt. Andernfalls erhalten Sie eine begründete Absage oder die Empfehlung, eine Praxis aufzusuchen.
  • Übermittlung als eAU: Die Krankschreibung wird als elektronische AU an Ihre gesetzliche Krankenkasse übermittelt. Für Ihre eigenen Unterlagen und gegebenenfalls für den Arbeitgeber erhalten Sie zusätzlich einen Ausdruck beziehungsweise ein PDF.

So funktioniert auch deinrezept.de im Grundsatz: Am Anfang steht ein strukturierter medizinischer Fragebogen, der die für die ärztliche Bewertung nötigen Informationen erhebt. Die eigentliche Entscheidung trifft stets eine approbierte Ärztin oder ein approbierter Arzt – nicht ein Automatismus und nicht eine Software. Kommt eine sichere Ferneinschätzung nicht infrage, wird Ihnen das transparent mitgeteilt. Da die eAU bei gesetzlich Versicherten über die Krankenkasse läuft, ist der Papier-Ausdruck heute vor allem ein Nachweis für Sie selbst.

Grenzen und häufige Fragen (FAQ)

So praktisch die Online-Krankschreibung ist – sie hat klare Grenzen. Sinnvoll und ärztlich vertretbar ist sie typischerweise bei leichteren, gut einschätzbaren Erkrankungen wie einem grippalen Infekt oder einer Erkältung. Die Dauer ist begrenzt: Eine erstmalige Krankschreibung aus der Ferne wird in der Regel nur für wenige Tage ausgestellt; hält die Erkrankung länger an, ist meist eine persönliche Vorstellung erforderlich. Nicht geeignet ist der digitale Weg für unklare, schwere oder neu aufgetretene Symptome, für Beschwerden, die eine körperliche Untersuchung oder Diagnostik erfordern, sowie bei Warnzeichen wie Atemnot, starken Schmerzen, hohem Fieber oder Kreislaufproblemen. In solchen Fällen gehört die Abklärung in eine Praxis – oder im Notfall in die Notaufnahme.

Ist eine Online-Krankschreibung rechtlich gültig?

Ja. Eine ärztlich ausgestellte AU ist unabhängig davon gültig, ob die Konsultation persönlich oder telemedizinisch erfolgt ist – vorausgesetzt, sie wurde ärztlich vertretbar und nach den geltenden Regeln ausgestellt.

Wie lange kann ich online krankgeschrieben werden?

Bei einer erstmaligen Ferneinschätzung üblicherweise nur für einige wenige Tage. Eine Verlängerung oder eine längere Krankschreibung setzt in der Regel eine persönliche Vorstellung voraus.

Was kostet das?

Das hängt vom Anbieter und davon ab, ob die Leistung über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt ist oder als Selbstzahlerleistung erbracht wird. Achten Sie auf eine transparente Angabe der Kosten, bevor Sie eine Anfrage starten.

Akzeptiert mein Arbeitgeber die Online-AU?

Maßgeblich ist die ärztliche Bescheinigung selbst, nicht der Weg ihrer Entstehung. Bei gesetzlich Versicherten ruft der Arbeitgeber die eAU ohnehin elektronisch bei der Krankenkasse ab. Wer ganz sichergehen möchte, fragt kurz in der Personalabteilung nach.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und ob sie sich aus der Ferne sicher beurteilen lässt, entscheidet immer eine Ärztin oder ein Arzt im Einzelfall – eine Krankschreibung kann daher nicht garantiert werden. Bei schweren, unklaren oder neu aufgetretenen Beschwerden, bei Atemnot, starken Schmerzen, hohem Fieber oder Kreislaufproblemen suchen Sie bitte zeitnah eine Arztpraxis auf oder rufen Sie in Notfällen den Notruf 112 beziehungsweise außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117. Nehmen Sie verschreibungspflichtige Medikamente nur nach ärztlicher Verordnung ein.

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Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung. Bei gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich bitte an einen Arzt. In Notfällen rufen Sie den Notruf (112) oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117).